Hausanschluss Strom

Der Strom-Hausanschluss besteht aus einem Kabel und dem Hausanschlusskasten, der im Gebäude montiert ist. Dieser beinhaltet die drei Hausanschlusssicherungen der swt. Ab dem Kabel, das vom Hausanschlusskasten zu Ihrem Zählerschrank führt, beginnt Ihre Hausinstallation. Im Zählerschrank wird die Verteilung der elektrischen Energie auf die Stromkreise für Beleuchtung, Steckdosen usw. vorgenommen.
1 Hausanschlusskasten Strom
2 Mauerdurchführung
3 Leerrohr für Gasanschluss
4 Wasser Hausanschluss
5 Gebäudeeintritt Wärmeversorgung
- Ihr Elektrofachbetrieb füllt mit Ihnen das Formular Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) von der swt aus.
- Bitte fügen Sie dem Antrag einen Lageplan 1:500 und einen Grundriss Ihres Hauses mit der gewünschten Leitungseinführung bei.
- Von der swt erhalten Sie nun einen Netzanschlussvertrag und ein Kostenvoranschlag in doppelter Ausführung. Bitte senden Sie uns jeweils ein unterzeichnetes Exemplar zurück.
- Bei Bedarf vereinbaren Sie oder Ihr Bauleiter mit dem technischen Kundenservice der swt einen Termin vor Ort, um den Bauablauf, den Montageort und andere Formalitäten abzustimmen und zu dokumentieren. Bitte informieren Sie uns mindestens zwei Wochen vorher, über den geplanten Termin für die Grabarbeiten im Grundstück, damit wir die Verlegung des Hausanschlusses zeitlich einplanen können.
- Der Hausanschluss wird errichtet.
- Anschließend erhalten Sie die Rechnung für Ihren Hausanschluss.
- Ihr Elektrofachbetrieb meldet der swt die Fertigstellung.
- Nach Terminvereinbarung veranlasst die swt die Montage des Stromzählers im Zählerschrank.
- Ihr Haus ist an das Netz der swt angeschlossen.
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt die von ihm zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
- Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen: Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
- Inbetriebsetzung: Die Inbetriebsetzung erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.
- Provisorische Netzanschlüsse: Als vorübergehender Netzanschluss zur Baustromversorgung wird ein provisorischer Anschlusspunkt geschaffen, an welchem ein bauseits gelieferter Baustromkasten angeschlossen wird. Die Anmeldung erfolgt auch hier durch ein eingetragenes Installationsunternehmen, welches auch für die Inbetriebnahme und Prüfung verantwortlich ist.
- Stilllegung von Netzanschlüssen: Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.
- Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen: Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der elektrischen Anlage befristet unmöglich wird.
Achtung! Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Spannung!
Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst. Bei einer Außerbetriebnahme länger als drei Monate oder bei wesentlichen Änderungen ist die Wiederinbetriebnahme mit dem untengenannten Formular zu beantragen - Entfernung der Messeinrichtung: Das Formular ist zu verwenden bei Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen (u.a. bei Wohnungszusammenlegungen) und für Erzeugungsanlagen. Ansonsten sind die gesonderten Anträge zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.
- Wechsel der Messeinrichtung: Der folgende Vordruck gilt für Wechsel der Messeinrichtungen, die ohne Umbau der elekrischen Anlage möglich sind. Ansonsten ist zusätzlich eine Fertigstellungsanzeige und Antrag auf Inbetriebsetzung durch ein Installationsunternehmen erforderlich. Auftraggeber ist immer der Rechnungsempfänger der Netzentgelte (Lieferant bzw. Anschlussnutzer).
Die Formluare finden Sie im Reiter "Preise und Formulare" als PDF-Download.
Wir gewährleisten eine zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung. Damit auch der Anschluss an unser Nieder- und Mittelspannungsnetz reibungslos funktioniert, stellen wir Ihnen hier wichtige Unterlagen zur Verfügung.
- TAB Niederspannung 2019 (VFEW)
- TAB-Ergänzung Niederspannung 2019 (VFEW) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der swt
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- TAB Mittelspannung 2008 (BDEW)
- TAB- Ergänzung Mittelspannung 2008 (BDEW) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der swt
Abhängig von der maximalen Wirkleistung von Erzeugungsanlagen sind die VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR 4110 einzuhalten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren technischen Kundenservice.
Anmeldung zum Netzanschluss (leeres Formular)
- Muster vorbefülltes Formular: Anmeldung zum Netzanschluss
Inbetriebsetzung oder Änderungsmitteilung vom Netzanschluss (leeres Formular)
- Muster vorbefülltes Formular: Inbetriebsetzung oder Änderungsmitteilung vom Netzanschluss
Baukostenzuschuss (bei Leistung > 30 kW)
Auftragsformular und Preise für Arbeiten am Netzanschluss
In der Bauphase wird ein Baustromanschluss benötigt. Der Antrag für den Baustromanschluss wird in Ihrem Namen von Ihrem Elektrofachbetrieb oder ggf. von Ihrem Bauunternehmen bei der swt gestellt.
Die Kosten für den Baustromanschluss werden unabhängig vom endgültigen Hausanschluss berechnet. Für den Baustrom ist ein Festpreis festgelegt.
Füllen Sie für die Beauftragung das "Auftragsformular und Preise für Arbeiten am Netzanschluss" aus (siehe obiger Reiter "Preise")