THG-Quote: Geld verdienen mit Ihrem E-Auto
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote und ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um CO2-Emissionen einzusparen. Mit Ihrem Elektrofahrzeug leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen und somit zum Klimaschutz. Melden Sie Ihr E-Auto zum THG-Quotenhandel an und sichern Sie sich Ihre Jahres-Prämie in Höhe von 260 Euro* für Ihre eingesparten CO₂-Emissionen.
* 260 Euro brutto je Fahrzeug für das Jahr 2023. 2022er-Prämien können nicht mehr angemeldet werden.
Sichern Sie sich jetzt Ihre 260 Euro Prämie für 2023!
THG-Quote beantragen in nur 3 Schritten:
- Anmelden
- Fahrzeugschein fotografieren (Vorder- und Rückseite, Format: JPG)
- Fahrzeugschein hochladen
Fertig!

Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Die THG-Quote schafft einen zusätzlichen Anreiz, sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen.
Seit Anfang 2022 können Halter*innen eines reinen Elektrofahrzeugs von dieser Quote profitieren:
Sie können sich die CO2-Einparung Ihres E-Fahrzeugs jährlich bescheinigen lassen.
An dieser Stelle kommt unser Service ins Spiel:
Die swt meldet Ihr E-Fahrzeug an das Umweltbundesamt und lässt sich die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug bescheinigen. Anschließend vermarkten wir die THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs und zahlen Ihnen als Gegenleistung eine Prämie aus.
Jede*r Halter*in eines Elektrofahrzeugs ist dazu berechtigt, die THG-Quote anzumelden. Die Anmeldung ist für ein Jahr gültig und muss von Jahr zu Jahr erneut erfolgen. Wir erinnern Sie gerne automatisch per E-Mail an die Anmeldung, sofern Sie der jährlichen Benachrichtigung zustimmen.
Es können nur reine Batterie-Elektrofahrzeuge, also E-Autos, E-Motorräder und E-Kleintransporter zum THG-Quotenhandel angemeldet werden. Hybridfahrzeuge werden vom Umweltbundesamt derzeit nicht anerkannt. Ein reines Batterie-Elektrofahrzeug erkennen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) im Feld P.3 „Kraftstoffart“ anhand der Bezeichnung „Elektro“.
- Wenn Sie Halter*in eines Elektrofahrzeugs sind, sind Sie selbst dazu berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Wenn Sie einen Firmenwagen fahren, dessen Halter der Arbeitgeber ist, dann ist allein der Arbeitgeber berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Wenn Sie ein Leasingfahrzeug fahren und sie nicht als Halter*in im "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind, ist allein die Leasinggesellschaft berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Auch für Familienangehörige oder für Unternehmen können Sie Elektrofahrzeuge anmelden. Ist das Elektrofahrzeug auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person oder auf ein Unternehmen zugelassen, versichern Sie gegenüber uns, dass Sie zur Vertretung dieser Person bzw. dieses Unternehmens berechtigt sind und die notwendige Zustimmung für die Nutzung der THG-Quote eingeholt haben.
Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Dies können Sie über uns, Ihre Stadtwerke, tun. Nach Prüfung und Genehmigung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie die Sofort-Gutschrift. Dieser Genehmigungsprozess durch das Umweltbundesamt dauert aktuell ca. 4-5 Monate.
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Stadtwerke Tuttlingen GmbH als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Erinnerungsmail, wenn Sie dies wünschen.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündeln wir, die Stadtwerke Tuttlingen GmbH, in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).
Die THG-Quote kann für jedes Elektrofahrzeug einmal jährlich angemeldet werden. Die Vergütung für die THG-Quote wird also nur einmal im Jahr pro Fahrzeug pauschal zugesprochen. Ob das Elektrofahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde, ist unerheblich.
Sollte der*die Käufer*in des Elektrofahrzeugs versuchen, das Fahrzeug für die THG-Quote erneut anzumelden, wird dies vom Umweltbundesamt abgelehnt. Erst im Folgejahr kann der*die Käufer*in die THG-Quote wieder für das Elektrofahrzeug anmelden.
Nein, die THG-Quote gilt nur für in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge.
Die Anmeldung des Elektrofahrzeugs zum THG-Quotenhandel ist ein kostenfreier Service der swt: Wir berechnen Ihnen hierfür kein Entgelt.
Die Höhe der THG-Prämie wird durch viele Faktoren bestimmt und verändert sich von Jahr zu Jahr.
Da der Anteil fossiler Energieträger im Strommix in Deutschland in jüngster Zeit angestiegen ist und gleichzeitig die durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Elektrofahrzeugs seitens der Behörden für 2023 geringer eingestuft wurde, bedeutet das rechnerisch weniger vermiedene Emissionen durch Elektrofahrzeuge im Jahr 2023 als noch im Jahr 2022. Der Wert der THG-Quote für das Elektrofahrzeug sinkt im Jahr 2023 gegenüber 2022. Die Prämienhöhe beträgt für ein Elektrofahrzeug 260 Euro im Jahr 2023. Für das Jahr 2022 waren es 320 Euro je Fahrzeug. Die nachträgliche Anmeldefrist für 2022er-Prämien ist am 10.02.2023 abgelaufen.
Die swt sendet die Anmeldedaten in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt. Nach Bestätigung der THG-Quote für Ihr Elektrofahrzeug zahlen wir die Prämie aus. Es kann nach Anmeldung also einige Monate dauern, bis die Bescheide durch das Umweltbundesamt bearbeitet sind und die Prämie ausgezahlt wird.
Nach unserer bisherigen Erfahrung benötigt das Umweltbundesamt für die Prüfung der Fahrzeugdaten durchschnittlich ca. 3-4 Monate. Eine genaue Prognose zur Bearbeitungszeit können wir leider nicht abgeben.