Hausanschluss Wasser
Informationen zum Neubau Wasserwerk Aulfingen
des Zweckverbands Wasserversorgung Unteres Aitrachtal

Der Wasser-Hausanschluss ist die Verbindung zwischen Wasser-Versorgungsleitung und Verbraucher. Er beginnt in der Straße an der Abzweigstelle der swt-Wasserleitung und endet am Hauptabsperrventil hinter der Hauseinführung. Ab dem Hauptabsperrventil beginnt Ihre Hausinstallation (Wasserleitungen und Armaturen im Haus), welche im Verantwortungsbereich des Eigentümers/Bauherrn liegt.
1 Hausanschlusskasten Strom
2 Mauerdurchführung
3 Leerrohr für Gasanschluss
4 Wasser Hausanschluss
5 Gebäudeeintritt / Wanddurchführung Wärmeversorgung
Hier erklären wir Ihnen, wie ein Anschluss an unser Wassernetz typischerweise ablaufen kann.
- Bitte beantragen Sie als Bauherr in Abstimmung mit dem Wasserinstallateur den Hausanschluss mit dem „Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser“ (siehe Reiter Preise und Formulare). Bitte fügen Sie dem Antrag einen Lageplan 1:500 und einen Grundriss Ihres Hauses, mit der gewünschten Leitungseinführung bei.
- Wir schicken Ihnen einen Kostenvoranschlag in doppelter Ausführung. Bitte senden Sie uns ein unterzeichnetes Exemplar zurück.
- Bei Bedarf vereinbaren Sie oder Ihr Bauleiter mit unserem technischen Service einen Termin vor Ort um den Bauablauf, den Montageort und andere Formalitäten abzustimmen und zu dokumentieren.
- Bitte informieren Sie uns mindestens zwei Wochen vorher, über den geplanten Termin für die Grabarbeiten im Grundstück, damit wir die Verlegung des Hausanschlusses zeitlich einplanen können.
- Der Tiefbauer (bauseits) meldet sich bei uns, sobald der Graben offen ist.
- Der Hausanschluss wird durch uns errichtet.
- Anschließend erhalten Sie die Rechnung für Ihren Hausanschluss.
- Ihr Sanitärfachbetrieb meldet uns mit der unterschriebenen „Fertigstellungsanzeige“, dass die Hausinstallation den technischen Regeln entspricht und der Wasserzähler montiert werden kann.
- Nach Terminvereinbarung montieren wir den Wasserzähler.
- Ihr Haus ist nun an unserem Trinkwassernetz angeschlossen.
Die wichtigsten Fachbegriffe und Themen kurz erklärt:
- Platzierung des Hausanschluss: Durch eine entsprechende Platzierung des Hausanschlussraumes können Sie die Länge des Hausanschlusses und damit die Kosten optimieren. Sinnvoll ist eine Lage, die der Straße zugewandt ist.
- Die Tiefbauarbeiten zum Einlegen der Wasserleitung im Grundstück können bauseits beauftragt werden. Wir verlegen die Hausanschlussleitung bis zum Hauptabsperrventil im Gebäude.
- Die Kosten für den Hausanschluss setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
a) Hausanschlusskosten - dies ist der Aufwand für die Herstellung der Verbindung unseres Wasser-Versorgungsnetzes mit der Kundenanlage.
b) Baukostenzuschuss - dies stellt eine Kostenbeteiligung des Kunden für das vorgelagerte Versorgungsnetz dar. Die Höhe des Baukostenzuschusses ist variabel und richtet sich danach, in welchem Baugebiet der Anschluss installiert wird. - Der Wasserzählerplatz befindet sich unmittelbar hinter der Hauptabsperrvorrichtung. Alle Arbeiten am Wasserzählerplatz und der privaten Trinkwasser-Installation dürfen nur von einem ausgebildeten, sach- und fachkundigen und bei uns zugelassenen Installateur ausgeführt werden.
- Der Wasserzähler wird vom Installateur nach Fertigstellung der Installation bei den Stadtwerken mit der Fertigstellungsanzeige beantragt.
- Die Haus-Installation beginnt nach der Wasserübergabestelle im Haus. Sie umfasst die Leitungen und Armaturen zwischen der Hauptabsperrvorrichtung und dem Punkt, wo Trinkwasser zum Gebrauch entnommen wird.
- Ist ein Hauswasserfilter Bestandteil der Wasserinstallation, sollte er regelmäßig gewartet werden. Der Hauswasserfilter verhindert das Einspülen kleiner, gelegentlich auftretender Feststoffpartikel und vermeidet so Beschädigungen an Haushaltsgeräten. Informationen zum Einbau und Funktion eines Hauswasserfilters finden Sie auf unserem Informationsblatt unter dem Reiter "Preise, Formulare und Downloads".
- Der Anschluss einer Schutzerdung an das Wasserrohrnetz ist seit dem 01.10.1990 nicht mehr zulässig. Auch Altanlagen dürfen das öffentliche Wasser- oder Gasnetz nicht mehr Erder benutzen. Dennoch ist dies bei älteren Immobilien heute oft noch der Fall. Bitte lassen Sie Ihre Hausinstallation überprüfen und ggfs. einen vorschriftsmäßigen Schutzpotentialausgleich gegen elektrische Ströme errichten. Weitere Informationen finden Sie im Reiter "Preise, Formulare und Downloads".
- Grundlage für die Versorgung mit Trinkwasser ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V).
Preisblatt für Hausanschlüsse (beinhaltet Anlage A zu den Ergänzenden Bestimmungen der swt zur AVBWasserV)
Die Berechnung der Baukostenzuschüsse finden Sie in der Anlage B zu den Ergänzenden Bestimmungen der swt zur AVBWasserV, siehe Gesetze und Verordnungen.
Antrag auf Änderung der Wasserzähleranlage
Antrag auf zusätzliche Wasserzähler
Antrag Wasser-Standrohr oder -Entnahmeeinrichtung
Antrag auf Löschwassernachweis
Auftragsformular und Preise für Arbeiten am Netzanschluss
Informationsblatt Hauswasserfilter
Informationsblatt Schutzerdungen
Unsere Formulare können Sie am PC ausfüllen, abspeichern und/oder ausdrucken. Speichern Sie dazu die PDF auf Ihrem Rechner lokal ab und öffnen Sie diese mit dem Adobe Acrobat Reader.
Den Leistungen liegen die AVBWasserV, die Ergänzenden Bedingungen zur AVBWasser der swt und die Anlage B zu den Ergänzenden Bestimmungen zugrunde. Diese finden Sie unter Gesetze und Verordnungen.
Sie benötigen für eine Baumaßnahme oder eine Veranstaltung eine vorübergehende Trinkwasserversorgung? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bauwasseranschluss: Eine Wasserleitung ist im Grundstück vorverlegt, Sie bekommen von uns einen Bauwasserzähler.
- Standrohre oder Entnahmeeinrichtung: Es gibt keine Wasserleitung im Grundstück und Sie möchten Wasser über einen Hydranten in der Nähe beziehen. Die erforderliche Entnahmegarnitur können Sie bei uns mieten.
Bauwasseranschluss
In der Bauphase wird ein Bauwasseranschluss an eine bestehende Wasserleitung benötigt. Der „Auftrag Bauwasserzähler“ wird von Ihrem Bauunternehmen bei uns gestellt (siehe Reiter "Preise, Formulare und Downloads"). Die Kosten für den Bauwasseranschluss werden unabhängig vom endgültigen Hausanschluss berechnet. Für das verbrauchte Bau-Wasser erheben wir Teilbeträge. Bitte beachten Sie, dass der Bauwasserzähler nur zu Bauzwecken dient. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme jedoch spätestens beim Einzug, muss dieser von Ihnen abgemeldet und von uns gegen einen endgültigen Wasserzähler ausgetauscht werden. Die Abmeldung erfolgt durch die „Fertigstellungsanzeige“ des Installationsunternehmens.
Standrohre oder Entnahmeeinrichtung
Wenn keine Wasserleitung im Grundstück liegt, erfolgt der Anschluss an einem Unterflur-, Überflur- oder Schachthydrant über eine Entnahmeeinrichtung.
Bitte stellen Sie mindestens zwei Tage vor Ihrem gewünschten Abholtermin einen schriftlichen Antrag (siehe Reiter Preise, Formulare und Downloads). Die Anmietung ist kosten- und kautionspflichtig und das entnommene Wasser wird nach dem jeweils gültigen Allgemeinen Tarif für Trinkwasser abgerechnet.
Die Kaution können Sie bar bezahlen oder überweisen.
- Barzahlung: Stadtwerke Tuttlingen GmbH, Bahnhofstr. 120, Kasse, Öffnungszeiten
- Überweisung: Die Überweisung muss frühzeitig, vor Abholung des Standrohres, erfolgen. Kontodaten siehe Antragsformular. Verwendungszweck für Überweisung: „Kaution Standrohr/Entnahmegarntiur und gewünschter Installationsort (Straße, Hausnummer)“. Bitte bringen Sie den Überweisungsbeleg bei Abholung mit.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Standrohrs erfolgt die Rückzahlung der Sicherheitsleistung auf das von Ihnen bei der Rückgabe angegebene Konto.