Messwesen
Der neue digitale Stromzähler

Was er kann und warum es ihn gibt, erklären wir hier.
Der digitale Stromzähler erfasst den Stromverbrauch wie der bisherige Zähler auch. Außerdem bietet unser Modell eine Info-Zeile mit historischen, wochen-, monats- und jahresbezogenen Energieverbrauchswerten für die letzten 24 Monate.
Der digitale Stromzähler ist noch kein Smart Meter. Er bildet jedoch die technische Grundlage für die spätere Aufsetzung eines Smart Meter Gateways.
Aufgrund eines neuen Gesetzes sind wir verpflichtet, in den kommenden Jahren alle konventionellen Zähler auf digitale Stromzähler (= moderne Messeinrichtung) umzustellen. Das neue Gesetz heißt Messstellenbetriebsgesetz und soll die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben.
FAQ Moderne Messeinrichtung
Bedingungen für Messstellenbetreiber
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber und Messdienstleister basieren auf dem EnWG vom 13.07.2005, der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 17.10.2008, sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 02.10.2016. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht. Diese Bedingungen sind die Grundlage für die Messdienstleistung und Messstellenbetrieb im Netz der Stadtwerke Tuttlingen GmbH. Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie die Anlagen für die Messung und den Messstellenbetrieb.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Messstellenvertrag Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber
Mindestanforderungen an die Messeinrichtung Strom
Erläuterungen der swt zur TAB 2007