Netzzugang
Mit Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005, den daraus resultierenden Verordnungen sowie unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, gewährleistet die Stadtwerke Tuttlingen GmbH allen Kunden einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Dabei ermöglichen die Planung, der Betrieb und die Instandhaltung des Netzes den Kunden eine zuverlässige Netznutzung.