Abwendungsvereinbarung: Verhinderung einer Liefersperre
Wenn Sie mit Zahlungen an die Stadtwerke Tuttlingen GmbH in Verzug sind, droht lt. Gesetz eine Liefersperre. Um eine Liefersperre zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen (gemäß § 118b Abs. 2 EnWG / § 19 Abs. 2 StromGVV sowie § 118b Abs. 7 EnWG / § 19 Abs. 5 StromGVV).
Die Abwendungsvereinbarung finden Sie hier zum Download als PDF-Datei.
Abwendungsvereinbarung gem. Novellierung GVVStrom §19 Abs. 5 (PDF)
Füllen Sie die Vereinbarung aus und schicken Sie diese unterschrieben in Papierform oder eingescannt per E-Mail an untenstehende Kontaktdaten.