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Verantwortungsbewusste Schmutz- und Regenwasserentsorgung durch die Stadtentwässerung Tuttlingen

Die Stadtentwässerung Tuttlingen kümmert sich um die verantwortungsvolle, richtige Entsorgung Ihres Schmutzwassers.

Die Stadtentwässerung Tuttlingen plant, baut, betreibt und unterhält die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Tuttlingen und deren Stadtteile. Neben dem Klärwerk werden ca. 250 km Kanäle und Pumpendruckleitungen sowie eine Vielzahl von Sonderbauwerken (Regenbecken, Pumpwerke) betreut. Der „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Tuttlingen“ wird als wirtschaftlich selbständiger Betrieb der Stadt Tuttlingen geführt. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH fungiert als Betriebsführerin der Stadtentwässerung.

Das anfallende Abwasser wird im Hauptklärwerk der Stadt Tuttlingen und in der Kläranlage Möhringen mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt. Danach wird das gereinigte Abwasser in die Donau eingeleitet.

Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird nach mechanischer Entwässerung getrocknet und dient anschließend als Brennstoff in einem regionalen Heizwerk. Das entstehende Klärgas wird vor Ort in einem BHKW zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Das Entsorgungsgebiet der Stadtentwässerung Tuttlingen umfasst Tuttlingen, Nendingen, Möhringen und Eßlingen.

Die Stadtentwässerung Tuttlingen sorgt für eine nachhaltige Erhaltung und Modernisierung der Abwasseranlagen unter der Prämisse die Gebühren für Bürger und Betriebe möglichst gering und konstant zu halten.

Abwasserpfad

 

 NiederschlagswasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung
20180,39 €/m²1,74 €/m³
20190,38 €/m²1,69 €/m³
20200,36 €/m²1,69 €/m³
20210,36 €/m²1,69 €/m³
20220,44 €/m²1,82 €/m³
20230,60 €/m²2,27 €/m³

 

Bei Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal ist ein einmaliger Abwasserbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt aktuell 7,02 €/m² je beitragspflichtige Fläche.

Dezentrale Abwassergebühr über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben: siehe Satzungen § 9 (unten).

Nach der Tuttlinger Abwassersatzung muss ein bebautes Grundstück an einen vorhandenen, öffentlichen Kanal angeschlossen werden.
Den entsprechenden Antrag und Informationen finden Sie im unteren Link:

 

Abwassersatzung ab 01.01.2022

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben ab 01.01.2022

 

Abwassersatzung ab 01.01.2023

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben ab 01.01.2023

Nach der Tuttlinger Abwassersatzung muss ein bebautes Grundstück an einen vorhandenen, öffentlichen Kanal angeschlossen werden. Anbei finden Sie das passende Formular:

Formblatt Kanalanschluss

Nach der Fertigstellung der tiefbaulichen Entwässerungsarbeiten muss eine Abnahme der Grundstücksentwässerung beantragt werden. Anbei finden Sie das passende Formular:

Antrag auf Abnahme der Grundstücksentwässerung

Hinweis: Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken. Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

 

Zisternenzähler: Zisternen, welche für Brauchwasser genutzt werden oder mit Trinkwasser gespeist werden, benötigen einen besonderen Wasserzähler (Zwischenzähler), der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Wird die Zisterne zur Gartenbewässerung genutzt, muss sie nur angemeldet werden und benötigt keinen Zwischenzähler.

Zisternenzähler Antrag & Richtlinien

Niederschlagswassergebühr: Grundstückeigentümer sind auf der Grundlage der Abwassersatzung verpflichtet, sämtliche Veränderungen der Bebauung bzw. der Versiegelung ihrer Grundstücke unverzüglich schriftlich der Stadtentwässerung Tuttlingen mitzuteilen.
Das entsprechende Formular und Informationen finden Sie hier:

Erklärungsformular versiegelte Flächen

Was darf in die Toilette und was nicht?

Was kann bedenkenlos in der Toilette entsorgt werden?

  • Ausscheidungen
  • Toilettenpapier
  • Putz- und Wischwasser

 

Was darf auf keinen Fall in der Toilette entsorgt werden?

  • Speisereste und Küchenabfälle (begünstigen die Rattenvermehrung im Kanal)
  • Hygieneartikel wie z.B. Papiertaschentücher (z.B. Tempos), Feuchttücher, Tampons, Binden, Wattestäbchen, Windeln
  • Artikel aus dem Haushalt und der Gebäudereinigung wie z.B. Küchenpapier (Küchenrolle), Katzenstreu, Putzlappen und Einwegstaubtücher
  • Reste von Medikamenten
  • Öle und Fette
  • Chemikalien wie z.B. Unkraut-, Insekten-, Schädlingsbekämpfungs- und Lösungsmittel
  • Reste von Lacken, Farben, Holzschutzmitteln, Fotochemikalien
  • Altöle, Benzin, Diesel, Petroleum, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel
  • Zementschlämme, Mörtelreste, Bauschutt, Zement


Die hier verbotenen Stoffe dürfen selbstverständlich auch nicht in Straßeneinläufe (Gullis) geschüttet werden.

Fragen zur Abwassergebühr oder Rechnung?

Unser Kundenservice ist gerne für Sie da.

Mo - Do

Fr 

08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
08:00 - 12:30 Uhr

02.+.03.10.2023 geschlossen

Tel. 07461 - 1702-0
(drücken Sie nach der Telefonansage die 1)
Bitte um Rückruf

kundenservice@swtenergie.de
 

Persönlich vor Ort 

Bahnhofstraße 120, 78532 Tuttlingen

Termine nach Vereinbarung.

Fragen zur versiegelten Fläche?

Fragen bitte an:

Doreen Butschle

Stadtentwässerung Tuttlingen
Eigenbetrieb der Stadt Tuttlingen

Postanschrift: Rathausstr. 1, 78532 Tuttlingen
Persönliche Termine: Weimarstraße 3, 78532 Tuttlingen
(nach Vereinbarung)

Tel. 07461 - 1702-829

doreen.butschle@swtenergie.de

Fragen zum Hausanschluss?

Fragen bitte an:

Manfred Weikart

Stadtentwässerung Tuttlingen
Eigenbetrieb der Stadt Tuttlingen

Postanschrift: Rathausstr. 1, 78532 Tuttlingen
Persönliche Termine: Weimarstraße 3, 78532 Tuttlingen
(nach Vereinbarung)

Tel. 07461 - 1702-827

manfred.weikart@swtenergie.de

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