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Schlichtungsstelle und Verbraucherservice

Verbraucherservice

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice gerichtet werden:

Post
Stadtwerke Tuttlingen GmbH
Verbraucherservice
Herr Sascha Zander
Bahnhofstr. 120
78532 Tuttlingen

Tel.
Mo-Do 08:00 bis 16:00 Uhr, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
07461 - 1702-333 (Ortstarif, Mobilfunkpreise können abweichen)

E-Mail
verbraucherservice@swtenergie.de

Fax
07461 - 1702-58

Seit dem 1. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen und wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt. Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.

 

Zur Beilegung von Streitigkeiten

Wenn nach der Kontaktaufnahme mit dem Verbraucherservice der Stadtwerke Tuttlingen GmbH und nach schriftlicher oder elektronischer Antwort innerhalb von vier Wochen keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu beantragen. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbraucherservice der Stadtwerke Tuttlingen GmbH ist Voraussetzung zur Eröffnung eines Verfahrens. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Allerdings kann die Schlichtungsstelle die Beteiligten dazu anhalten, das Ruhen eines bereits eingeleiteten Mahnverfahrens zu bewirken.
Wird der Verbraucherbeschwerde / -beanstandung durch das Energieversorgungsunternehmen nicht abgeholfen, so sind die Gründe gemäß § 111a EnWG schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen: Gegen die Entscheidung können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle eingeleitet werden. Die Einzelheiten des Streitschlichtungsverfahrens sind in der Verfahrensordnung des Vereins Schlichtungsstelle Energie e.V. vom 19.09.2011 geregelt und unter der Homepage der Schlichtungsstelle Energie e.V. zu finden.
Die Pflicht zum Hinweis auf die Schlichtungsstelle in der Rechnung erfolgt gemäß § 40 (2) Nr. 8 EnWG.

 

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030 - 27 57 240-0
Fax 030 - 27 57 240-69
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Informationen zum geltenden Recht und Streitbeilegungsverfahren: Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr
Tel. 030 - 22480-500 oder 01805 101000 (bundesweites Infotelefon)
Fax: 030 - 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen zu nutzen. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter dem folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unser Unternehmen nimmt darüberhinaus in den Bereichen Fernwärme und Wasserversorgung an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

 


Geprüfte Nachhaltigkeit und zertifiziertes Energiemanagement