FAQ - Rechnung, Bezahlung, Mahnung
Aktuell verzögert sich die Rechnungstellung aufgrund von systemtechnischen Einstellungen und Prüfungen, die seitens der Energiepreisbremsen umgesetzt werden müssen. Wir sind mit Hochdruck an der Erstellung der Rechnungen und bitten unsere Kunden hier um etwas Geduld. (Stand: 04.10.2023)
Was ist ein Abschlag?
Ihr Abschlag ist eine Teil- bzw. Anzahlung auf die bereits geleistete Energielieferung. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Diese bemisst sich an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. Sie bezahlen i.d.R. jährlich 11 Abschläge und im 12. Monat erfolgt die Verrechnung mit dem tatsächlich angefallenen Verbrauch in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder in Ihrer Endabrechnung.
Muss ich den Abschlag bezahlen, wenn ich noch keine Rechnung habe?
Ja. Bitte zahlen Sie Ihren bisherigen Abschlagsbetrag monatlich wie gewohnt weiter, auch wenn sich unsere Rechnungsstellung im Moment verzögert. Wir liefern weiterhin Energie (Strom, Gas, Wärme, Wasser) und Sie bezahlen weiterhin Ihren monatlichen Abschlag.
Sobald wir abrechnen, sehen wir ob wir Ihren Abschlag anpassen müssen. Ist der bislang gezahlte Abschlag zu niedrig oder zu hoch, werden wir diesen mit der Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung neu berechnen und mitteilen. Der neue Abschlag ist dann ab dem 15. des Folgemonats nach Zugang Ihrer Rechnung fällig.
Kann die Fälligkeit des Abschlags auf den 1. Tag des Monats verschoben werden?
Die Abschläge sind spätestens jeweils zum 15. des Monats fällig, dieser Termin kann nicht verschoben werden.
Sollten Sie einen anderen Überweisungstermin bevorzugen, richten Sie bitte bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, damit der Abschlag bereits für den kommenden Abschlag im Voraus überwiesen wird.
Welche Daten benötigen Sie, wenn ich meinen Abschlag senken möchte?
Bitte teilen Sie uns einen aktuellen Zählerstand mit, damit die Abschlagshöhe ggfs. angepasst werden kann.
Loggen Sie sich dazu im Kundenportal ein. Zum Login
Kann ich meine Rechnung in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird, unter bestimmten Voraussetzungen, nur auf Forderungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung oder Schlussrechnung gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht möglich.
Bitte setzen Sie sich bezüglich einer Ratenvereinbarung mit unserem Forderungsmanagement/Kasse in Verbindung.
Zu den Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Kann ich meine Rechnung beim swt Kundenservice bezahlen?
Sämtliche Barzahlungen sind nur an unserer Kasse möglich.
Wieso habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl meine Bankverbindung bekannt ist?
Für eine neue Abnahmestelle benötigen wir von Ihnen ein neues SEPA-Mandat. Zur Ihrer Sicherheit übertragen wir kein SEPA-Mandat von einer bisherigen/alten zu einer neuen Abnahmestelle.
Mahnwesen - was ist im Falle des Zahlungsverzuges zu tun?
Rechnungen und Abschläge sind prinzipiell pünktlich zu zahlen. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Forderungsmanagement/Kasse. Nur dann haben wir die Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung zu finden.
Adresse und Öffnungszeiten Forderungsmanagement/Kasse
Werden Rechnungen und Abschläge nicht bis zu den angegebenen Fälligkeiten beglichen, stellen wir kostenpflichtige Mahnungen zu. Teurer wird die Einstellung der Versorgung, da wir Ihnen in diesem Fall die Sperr- und Entsperrkosten berechnen müssen. Warten Sie also nicht die erste kostenpflichtige Mahnung ab, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Damit vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten.
Lösungsmöglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten:
- Möglichkeit eines Ratenvertrages prüfen
- Möglichkeit eines Prepaid-Zählers / Vorauskasse prüfen
Nichteinhaltung der Vereinbarung
Werden ausgemachte Vereinbarungen nicht eingehalten, wird der offene Gesamtbetrag sofort fällig
Sperrankündigung sofort handeln!
Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Dazu bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
Alternative 1: Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung bar an unserer Kasse.
Alternative 2:
- Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei einer Bank Ihrer Wahl auf das Konto der swt ein.
- Geben Sie anschließend den von der Bank abgezeichneten Einzahlungsbeleg schnellstens an der Kasse zu den Öffnungszeiten ab. Sie haben auch die Möglichkeit den Einzahlungsbeleg per Mail an forderungsmanagement@swtenergie.de zu senden oder zu faxen an 07461 - 1702-58 mit Angabe Ihrer Telefonnummer für Rückfragen.
Hinweis: Bei Zahlung per Überweisung ist nicht sichergestellt, dass die Gutschrift rechtzeitig erfolgt.
Adresse und Öffnungszeiten Forderungsmanagement/Kasse
Entsperrung
Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Wohnungen sowie die Sperr- und Entsperrkosten, beglichen haben. Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nach Abstimmung mit uns zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wenn Sie die vollständige Zahlung nachgewiesen haben, kann am darauffolgenden Arbeitstag (Montag - Freitag) die Zähleröffnung erfolgen.