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Energiesparen: Welche Maßnahmen gelten?

Seit 1. September 2022 gilt eine neue Energieeinsparverordnung der Regierung. Die Regeln sollen helfen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich zu reduzieren. 

Für die kommende Heizperiode gilt Energiesparen. Besonders das Gas ist knapp. Die Lieferungen aus Russland nach Deutschland sind schon seit Wochen gedrosselt. Mit einer Verordnung hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen erlassen. Diese gelten zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten bis Ende Februar. 

 

Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden:

Betrifft öffentliche Gebäude, die nicht bewohnt werden (i.d.R. Arbeitstätten)

  • Durchgangsbereiche und Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen
  • Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

 

Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.

 

Vermieter müssen Mieter über hohe Energiekosten informieren

  • Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas Wärme beliefert werden, sollen ihre Mieter bzw. Kunden darüber informieren, wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr werden könnten.
  • Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen ihre Mieter bzw. Kunden darüber informieren, wie sie am besten Energie sparen und wie sich das dann auf die Kosten auswirkt.
  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.

 

Keine beheizten Pools, Einzelhandel soll Türen schließen, Beleuchtung aus

  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Gewerbliche genutzte Pools sind davon nicht betroffen.
  • Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.
  • Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr ausgeschaltet werden.

 

Eine zweite Verordnung soll ab Oktober zwei Jahre lang gültig sein - vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.

 

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Geprüfte Nachhaltigkeit und zertifiziertes Energiemanagement