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Gas: Umlage gekippt, Mehrwertsteuer gesenkt

Was KundInnen jetzt wissen sollten

Die Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig regierungsseitig gekippt. Das bedeutet, dass wir Ihnen diese Umlage auch nicht berechnen werden. Der Abschlag wird von unserer Seite nicht angepasst. 

Die Gasspeicherumlage wird ab 01.10.2022 erhoben. Dazu finden Sie unten weitere Infos. 

Ebenfalls ab 1. Oktober wird die Mehrwertsteuer auf die Gaslieferung von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Dies werden wir selbstverständlich in der Jahresabrechnung berücksichtigen.

Gasumlagen und Mehrwertsteuer

  • Gasspeicherumlage 0,059 Cent/kWh (netto)
    Die Gasspeicherumlage wird halbjährlich neu berechnet und ist bis zum 31.03.2025 gültig. 
  • Bilanzierungsumlage 0,57 Cent/kWh (netto)
    Die Bilanzierungsumlage wird für die Dauer von 12 Monaten festgelegt. 
    Die Umlage wird in den Tarifen swtut Gas 2022, swtut Gas und swtut Gas Bio10 ab 01.01.2023 getrennt ausgewiesen. 
  • Keine Gasbeschaffungsumlage in Höhe 2,419 Cent/kWh (netto) 

 

  • Gasspeicherumlage: Hintergrund der Erhebung ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht. 
  • Bilanzierungsumlage: Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0) u.a. eine SLP-Bilanzierungsumlage erhoben. 

Die Umlagen werden in Cent/kWh berechnet. Sie werden auf den abgerechneten Verbrauch multipliziert. 

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) 

Die Verordnung wurde von der Bundesregierung festgelegt. 

Ja, der Beschluss ist Stand 30.09.2022 offiziell. Die Mehrwertsteuer wird vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7 % gesenkt. 

Gasverbrauch

Die Verbrauchsdaten werden anhand der letzten Abrechnungsperiode oder der Verbrauchsprognose ermittelt. 

 

Diese sehen Sie auf Ihrer Jahresrechnung oder in unserem Online-Portal

Der angefallene Verbrauch wird mit der Zustandszahl multipliziert (0,8953). Anschließend wird das Ergebnis mit dem Brennwert multipliziert (ca. 11,260).

Das regelmäßige Ablesen von Zählerständen ist immer von Vorteil. 

Für jedes Grad eingesparte Raumtemperatur können Sie rechnersich 6 % Energiekosten sparen. Das rechnerische Einsparpotenzial bezieht sich auf alle beheizten Wohnräume in Ihrem Haus/Wohnung.

Abschlagszahlung

Die Abschläge werden vorerst durch uns nicht angepasst. 

 

Sie können den Abschlag eigenständig auf bis zu 25 % erhöhen. 

Im Online-Portal oder bei unserem Kundenservice

Gasvertrag

Bei einem Vertragsschluss mit uns sind Sie für 12 Monate gebunden. 

 

Es besteht eine Preisgarantie auf den Energiepreis bis zum 31.12. 

Ja, da sich die Preisgarantie nur auf den Energiepreis bezieht.

Spätestens 6 Wochen vor dem 31.12.2022.

Weitere Informationen

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