Soforthilfe für Gas und Wärme
Das Wichtigste für unsere KundInnen zusammengefasst:
- Erdgas- und Wärme-Kunden müssen keine Abschlagszahlung im Dezember leisten
- Gutschrift erfolgt in der nächsten Jahresabrechnung
- Gutschriftsberechnung
Formel: Verbrauch in kWh lt. Jahresprognose für 2022 / 12 x Preise Ct/kWh vom Dezember 2022
>>> Gutschrift entspricht nicht genau, sondern ungefähr der monatlichen Abschlagszahlung
>>> Gutschrift entspricht nicht dem tatsächlichen Verbrauch im Dezember 2022
Kundeninformation
Hiermit informieren wir Sie gerne über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas und Wärme nicht abbuchen. Sollten Sie Ihre Abschläge für gewöhnlich überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet (bei Wärme plus 20 %). Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 zugrunde gelegt.
Was müssen swt-KundInnen jetzt tun?
Abhängig von Ihrer Zahlweise:
- SEPA: Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, dann müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden Ihren Dezember-Abschlag nicht einziehen.
- Dauerauftrag: Wenn Sie einen Dauerauftrag erteilt haben, dann können Sie diesen für Dezember ändern und die Zahlung im Dezember aussetzen. Sollten Sie trotzdem die Zahlungen weiterlaufen lassen, so verrechnen wir Ihnen den zu viel überwiesenen Betrag in der nächsten Jahresabrechnung.
- Überweisung: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen Sie im Dezember einfach nichts überweisen.
- Mieter: Bei Mietenden und in Wohnungseigentümergemeinschaften muss der Vermietende bzw. die WEG informieren und die Entlastung kommt dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Weitere Besonderheiten für Mieter finden Sie in den unten aufgeführten FAQs.
Gas- und Strompreisbremse
Die Bundesregierung arbeitet zudem derzeit intensiv an der Umsetzung der weiteren Entlastungen, konkret der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen. Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr.
Reduzieren Sie Ihren Gasverbrauch und sparen Sie bares Geld
Trotz dieser Dezember-Soforthilfe und der geplanten Gaspreisbremse, empfehlen wir Ihnen, weiterhin Gas zu sparen. Die Hilfen der Bundesregierung gleichen einen Teil der Preissteigerungen aus, aber nicht komplett. Denn die Bundesregierung übernimmt im Dezember die Abschlagszahlung, nicht aber was Sie im Dezember tatsächlich an Gas verbrauchen.