Entlastung durch Strom- und Gaspreisbremsen
08.02.2023
Bundesregierung federt steigende Energiepreise ab

Steigende Energiepreise und kalte Wintertage stellen derzeit für alle Strom- und Gasverbraucher*innen eine enorme finanzielle Belastung dar. Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung kann längst nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden, und viele Verbraucher*innen fragen sich, wie sie ihre Energiekosten bezahlen sollen. Die Bundesregierung reagiert auf die momentane Strom- und Gasmangellage wie folgt: zusätzlich zur Gas-Soforthilfe im Dezember letzten Jahres, sollen nun Strom- und Gaspreisbremsen eine spürbare Entlastung bieten. Doch wie funktionieren die Preisbremsen? Wer profitiert von ihnen? Wie soll die Entlastung aussehen? Und wie kann man sie erhalten?
Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH beantwortet hier Ihre wichtigsten Fragen.
Was ist eine Strom- bzw. Gaspreisbremse? Und wer hat Anspruch darauf?
Bei Strom- und Gaspreisbremsen handelt es sich um Konzepte, welche die hohen Energiekosten für Verbraucher*innen reduzieren sollen. Dafür schreibt die Bundesregierung eine Deckelung der Arbeitspreise für Strom (40 Ct/ kWh brutto) und Gas (12 Ct/kWh brutto) vor. Dieser gesetzliche Referenzpreis gilt für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde fällt der vertraglich festgelegte, höhere Arbeitspreis Ihres Tarifs an. Finanziert werden die Entlastungen vom Bund, dieser übernimmt die Differenz zum tatsächlichen Arbeitspreis des Energieversorgers. Anspruch haben unter anderem Haushaltskund*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Brutto-Arbeitspreis für Strom über 40 Ct/kWh bzw. für Gas über 12 Ct/kWh liegt. Industriekund*innen und Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (> 30.000 kWh Strom, > 1,5 Mio. kWh Gas) profitieren ebenfalls von den Preisbremsen, allerdings gelten für sie andere Regelungen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.swtenergie.de/preisbremsen.
Für welchen Zeitraum gelten die Strom- und Gaspreisbremsen? Wie erhalte ich die Entlastung?
Der Beschluss für die Strom- und Gaspreisbremsen gilt seit Januar 2023 und wird ab 01. März 2023 umgesetzt. Die Dauer der Preisbremsen ist vorerst auf ein Jahr bis 31. Dezember 2023 begrenzt, allerdings kann sie von der Bundesregierung bis 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastung durch die Preisbremsen wird voraussichtlich auf Ihre Abschläge ab April 2023 angewendet. 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs werden mit den 40 Ct/kWh für Strom bzw. 12 Ct/kWh für Gas kalkuliert, Ihr darüber hinausgehender Verbrauch wird mit Ihrem tariflichen Arbeitspreis abgerechnet. Sie werden somit monatlich durch die reduzierten Abschlagszahlungen entlastet. Für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten Sie die Entlastung rückwirkend. Wenn Sie weniger Energie verbrauchen als prognostiziert, erhalten Sie am Ende des Jahres wie gewohnt eine Rückzahlung. Bei höherem Verbrauch ist eine Nachzahlung zu leisten.
Wie berechnet sich die Entlastung?
Als Grundlage zur Berechnung der Entlastung dient Ihr prognostizierter Jahresverbrauch (Strom: aktuelle Prognose / Gas: Prognose Sept. 2022). Zunächst werden 80 % dieses Verbrauchs durch zwölf Monate geteilt. Die Differenz zwischen dem tariflich festgelegten Arbeitspreis und dem gedeckelten Referenzpreis wird ermittelt. Abschließend wird die anteilige Verbrauchsmenge mit dem Differenzpreis multipliziert. Dieser Wert entspricht dem monatlichen Entlastungsbetrag. Zum besseren Verständnis zeigen wir Ihnen Anhand einer Beispielrechnung, wie sich diese Entlastung auf Ihre monatlichen Stromkosten auswirken kann. (Die Rechnung kann analog für die Gaspreisbremse angewandt werden.)

Wir nehmen an, Sie leben in einem 4-Personenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.480 kWh (290 kWh/Monat) zu einem brutto Preis von 46,88 Ct/kWh. Die Abschlagszahlungen betragen somit rund 136 Euro (290 kWh x 46,88 Ct/kWh). 80 % Ihres angenommenen Stromverbrauchs entsprechen 232 kWh/Monat. Die Differenz zwischen dem tariflichen Arbeitspreis (46,88 Ct/kWh) und dem gedeckelten Referenzpreis (40,00 Ct/kWh) beträgt 6,88 Ct/kWh. Multipliziert man nun die 232 kWh/Monat mit dem Differenzpreis von 6,88 Ct/kWh, ergibt sich eine monatliche Entlastung von rund 16 Euro (192 Euro/Jahr). Die Entlastung wird bei Ihrem monatlichen Abschlag berücksichtigt (120 Euro/Monat).
Muss ich als Verbraucher*in etwas tun?
Nein. Zunächst besteht kein Handlungsbedarf von Ihrer Seite. Sollte für die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen Ihre Mithilfe erforderlich sein, werden wir Sie als Ihr Energieversorger entsprechend kontaktieren. Derzeit kümmern wir uns um die Anpassung Ihrer Abschläge und informieren Sie darüber, wie sich die Preisbremsen auf Ihre persönlichen Energiekosten auswirken.
Energie sparen & Kosten senken
Trotz der Entlastungsmaßnahmen von Seiten der Bundesregierung bleiben die Energiepreise und die damit verbundenen Kostenbelastungen hoch. Wir empfehlen Ihnen daher, weiterhin Strom und Gas zu sparen und dadurch ggfs. auch Ihre monatlichen Energiekosten weiter zu reduzieren.
Tipps und interessante Informationen zum Energiesparen finden Sie hier.
Der Artikel erschien am 08.02.2023 im Tuttlinger Stadtmagazin "Im Quadrat". Zum kompletten Magazin geht es hier (PDF)