Stromnetz

Stromnetz

Wir kümmern uns darum, dass Sie sicher mit Energie versorgt werden. Darum stellen wir einen einwandfreien Betrieb der Energieanlagen und der Versorgungsnetze sicher.

Wir - das ist die technische Abteilung "Netz" der Stadtwerke Tuttlingen GmbH. Mit rund 40 Personen planen, bauen und warten wir Wasserrohre, Strom- und Wärmeleitungen in Tuttlingen und deren Stadtteile.

Versorgungsgebiet

Unser Stromnetz befindet sich geografisch im Gemeindegebiet der Stadt Tuttlingen, den Ortsteilen Eßlingen, Möhringen, Nendingen sowie im Gewerbepark Take-Off in Neuhausen ob Eck.

Im gesamten Konzessionsgebiet der Stadt Tuttlingen ist die swt Grundversorger. Es umfasst die Netzebenen der Niederspannung und Mittelspannung, sowie die Umspannebenen von Hochspannung auf Mittelspannung und von dieser auf Niederspannung. Das vorgelagerte Netz wird von der Netze BW GmbH betrieben. Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH befindet sich in der Regelzone Transnet BW GmbH.

Stromnetzkarte Tuttlingen

Hausanschluss

Irgendwie muss der Strom ins Haus kommen. Wir erklären Ihnen, wie das in unserem Stromnetz funktioniert und was zu tun ist, wenn Sie Ihr Haus an unser Netz anschließen lassen wollen.

Wer ein Haus baut oder ein gewerbliches Gebäude plant, macht sich frühzeitig Gedanken, wo er welche Energieversorgung benötigt. Um Sie in diesen Planungen bestmöglich zu unterstützen, haben wir alle relevanten Informationen zum Thema Hausanschluss auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.

Der Strom-Hausanschluss besteht aus einem Kabel und dem Hausanschlusskasten, der im Gebäude montiert ist. Dieser beinhaltet die drei Hausanschlusssicherungen der swt. Ab dem Kabel, das vom Hausanschlusskasten zu Ihrem Zählerschrank führt, beginnt Ihre Hausinstallation. Im Zählerschrank wird die Verteilung der elektrischen Energie auf die Stromkreise für Beleuchtung, Steckdosen usw. vorgenommen.

1 Hausanschlusskasten Strom

2 Mauerdurchführung

3 Leerrohr für Gasanschluss

4 Wasser Hausanschluss

5 Gebäudeeintritt / Wanddurchführung Wärmeversorgung

Hausanschluss mit Wanddurchführungen Strom, Wasser, Wärme

Montageablauf

  • Ihr Elektrofachbetrieb füllt mit Ihnen das Formular Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) von der swt aus.
  • Bitte fügen Sie dem Antrag einen Lageplan 1:500 und einen Grundriss Ihres Hauses mit der gewünschten Leitungseinführung bei.
  • Von der swt erhalten Sie nun einen Netzanschlussvertrag und ein Kostenvoranschlag in doppelter Ausführung. Bitte senden Sie uns jeweils ein unterzeichnetes Exemplar zurück.
  • Bei Bedarf vereinbaren Sie oder Ihr Bauleiter mit dem technischen Kundenservice der swt einen Termin vor Ort, um den Bauablauf, den Montageort und andere Formalitäten abzustimmen und zu dokumentieren. Bitte informieren Sie uns mindestens zwei Wochen vorher, über den geplanten Termin für die Grabarbeiten im Grundstück, damit wir die Verlegung des Hausanschlusses zeitlich einplanen können.
  • Der Hausanschluss wird errichtet.
    Anschließend erhalten Sie die Rechnung für Ihren Hausanschluss.
  • Ihr Elektrofachbetrieb meldet der swt die Fertigstellung.
  • Nach Terminvereinbarung veranlasst die swt die Montage des Stromzählers im Zählerschrank.
  • Ihr Haus ist an das Netz der swt angeschlossen.

Netzanschluss Vorschriften und Fachbegriffe einfach erklärt

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, für die Netznutzung betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt die von ihm zur Verfügung gestellten Vordrucke oder das Online-Formular zu verwenden.

  • Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen: Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.  
  • Inbetriebsetzung: Die Inbetriebsetzung erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.
  • Provisorische Netzanschlüsse: Als vorübergehender Netzanschluss zur Baustromversorgung wird ein provisorischer Anschlusspunkt geschaffen, an welchem ein bauseits gelieferter Baustromkasten angeschlossen wird. Die Anmeldung erfolgt auch hier durch ein eingetragenes Installationsunternehmen, welches auch für die Inbetriebnahme und Prüfung verantwortlich ist.
  • Stilllegung von Netzanschlüssen: Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.
  • Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen: Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der elektrischen Anlage befristet unmöglich wird.
    Achtung! Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Spannung!
    Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst. Bei einer Außerbetriebnahme länger als drei Monate oder bei wesentlichen Änderungen ist die Wiederinbetriebnahme mit dem untengenannten Formular zu beantragen
  • Entfernung der Messeinrichtung: Das Formular ist zu verwenden bei Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen (u.a. bei Wohnungszusammenlegungen) und für Erzeugungsanlagen. Ansonsten sind die gesonderten Anträge zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.
  • Wechsel der Messeinrichtung: Der folgende Vordruck gilt für Wechsel der Messeinrichtungen, die ohne Umbau der elektrischen Anlage möglich sind. Ansonsten ist zusätzlich eine Fertigstellungsanzeige und Antrag auf Inbetriebsetzung durch ein Installationsunternehmen erforderlich. Auftraggeber ist immer der Rechnungsempfänger der Netzentgelte (Lieferant bzw. Anschlussnutzer).

Die Formulare finden Sie im Reiter "Preise und Formulare" als PDF-Download.

Technisches Regelwerk und Anschlussbedingungen (TAR & TAB)

Wir gewährleisten eine zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung. Damit auch der Anschluss an unser Nieder- und Mittelspannungsnetz reibungslos funktioniert, stellen wir Ihnen hier wichtige Unterlagen zur Verfügung.

Abhängig von der maximalen Wirkleistung von Erzeugungsanlagen sind die VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR 4110 einzuhalten. 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren technischen Kundenservice.

Preise, Formulare und Downloads

Baustrom

In der Bauphase wird ein Baustromanschluss benötigt. Der Antrag für den Baustromanschluss wird in Ihrem Namen von Ihrem Elektrofachbetrieb oder ggf. von Ihrem Bauunternehmen bei der swt gestellt.

Die Kosten für den Baustromanschluss werden unabhängig vom endgültigen Hausanschluss berechnet. Für den Baustrom ist ein Festpreis festgelegt.

Füllen Sie für die Beauftragung das "Auftragsformular und Preise für Arbeiten am Netzanschluss" aus.

Photovoltaik

Sonne scheint auf PV-Anlage

Strom selbst erzeugen

Mini-PV-Anlage, PV-Anlage, Biogas oder hauseigenes BHKW - die Möglichkeiten einer eigenen Stromerzeugung sind zahlreich und vielfältig. Mit der Investition in erneuerbare Energieerzeugung leisten Sie einen persönlichen Beitrag zur lokalen Energiewende und machen sich zudem ein Stück energieautarker in der Versorgung. 

Wie wir Sie als Stadtwerk unterstützen können und welche Regeln es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

E-Mobilität

Klimaschützend, leise und schick unterwegs. Für immer mehr Menschen wird das E-Auto zum Alltagsfahrzeug. Wir von der Stadtwerke Tuttlingen GmbH möchten Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen weniger CO2 zu erzeugen und beraten Sie gerne bei Ihrem Einstieg in die Elektromobilität.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr E-Fahrzeug mit Strom laden und was es bei der Installation einer Ladeeinrichtung, Wallbox oder E-Ladestation zu beachten gibt.

Lichtschweif am E-Auto

Netzzugang

Mit Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), den daraus resultierenden Verordnungen sowie unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur, gewährleistet die Stadtwerke Tuttlingen GmbH allen Kunden einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Dabei ermöglichen die Planung, der Betrieb und die Instandhaltung des Netzes den Kunden eine zuverlässige Netznutzung.

Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Tuttlingen GmbH gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Netznutzung Strom

Bedingungen für den Netzzugang / Verträge

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der Stadtwerke Tuttlingen GmbH hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der der Stadtwerke Tuttlingen GmbH verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Tarifzeiten, Netzengpassmanagement und über die Lage der Hochlastzeitfenster gegeben.

Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag

Netzzugang

Lastprofile

Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das erweiterte synthetische Lastprofilverfahren verwendet. Es gelten die VDEW-Standardlastprofile. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Tuttlingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.

Band

Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH bietet für ihr Netzgebiet ein eigenes Bandlastprofil an. Das Bandlastprofil kommt bei Kunden zur Anwendung, für die nachgewiesen werden kann, dass 7.000 Benutzungsstunden für die jeweilige Anlage überschritten wurden. Das Lastprofil wurde auf 1.000.000 kWh normiert.

Straßenbeleuchtung

Die Stadtwerke Tuttlingen GmbH bietet für ihr Netzgebiet ein eigenes Straßenbeleuchtungsprofil an.

Preise der Jahresmehr-/ Jahresmindermengen

Unsere Mehr-/Mindermengen werden nach dem Muster des BDEW abgerechnet. Die Werte wurden auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.

Die Mehr-/Mindermengen – Preise entnehmen Sie aus der aktuellen Tabelle des BDEW unter der Seite www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung 

Hinweis

Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.

Tarifzeiten

Bei der Stadtwerke Tuttlingen GmbH gelten folgende HT-Zeiten:

Privat- und Gewerbekunden mit Wirkarbeitszähler:  06.00 Uhr – 22.00 Uhr
Landwirtschaftskunden: 07.30 Uhr – 17.30 Uhr
Industriekunden mit Lastgangzähler:  06.00 Uhr – 21.00 Uhr


Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten.

Damit gelten für alle Entnahmestellen im Netz der Stadtwerke Tuttlingen GmbH die genannten Tarifzeiten für  Hoch- und Niedertarif. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen. In den Ortsteilen Möhringen, Nendingen und Eßlingen sind bis ca. 2013 abweichende Schaltzeiten möglich.

Hochlastzeitfenster

Netznutzungsentgelte

Grund- und Ersatzversorgung

Hier sind die Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers bezüglich der Grund- und Ersatzversorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG zu finden.

Grundversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Grundversorger wird alle 3 Jahre festgelegt.

Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden. 

Preise Grund- und Ersatzversorgung

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Tuttlingen GmbH durchgeführt. Welches Energieversorgungsunternehmen derzeit Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Tuttlingen GmbH ist, finden Sie auf dieser Seite unter dem vorigen Punkt "Grundversorgung".

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.

Preise Grund- und Ersatzversorgung

Planauskunft

Ausschnitt eines Leitungsplans

Die Pläne, wo welche Leitungen liegen, sind online abrufbar. Nach einmaliger Registrierung können Bauunternehmen, Architekten, Planungsbüros und Bauherren darauf zugreifen.

Ansprechpartner

Technischer Kundenservice

Unser Technischer Kundenservice ist gerne für Sie da. 

Termine nach Vereinbarung

E-Mail: technischer.kundenservice@swtenergie.de
Rufnummer: 07461 - 1702-0 (drücken Sie nach der Telefonansage die 4)

Servicezeiten
Mo - Do: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner

Unsere Zertifikate und Partner

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Transparenz und Glaubwürdigkeit sind für uns wichtige Werte der Unternehmensphilosophie. Daher lassen wir unseren Ökostrom regelmäßig vom TÜV NORD prüfen und zertifizieren. 

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Klimaneutral heizen können Sie mit unserem Ökogas. Es handelt sich um 100 % klimaneutrales Erdgas, nachweislich geprüft vom TÜV NORD. 

DIN EN ISO 20001 Siegel

Der verantwortungsvolle Umgang mit wertvollen Ressourcen gehört für uns zum Selbstverständnis. Aus diesem Grund betreiben wir ein ISO 50001:2018 zertifiziertes Energiemanagement. 

Nationale Klimaschutzinitiative Siegel

Unsere Beleuchtung haben wir auf LED-Lampen umgestellt. Die Energieeinsparung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt zertifiziert.