FAQ

FAQ

FAQ Rechnung

Wann wird mein Abschlag fällig?

Die Abschläge werden zum 15. des Monats fällig.

Wie viele Abschläge werden jährlich erhoben?

Es werden 11 Abschläge erhoben. Der 12. Abschlag wird mit der Jahresrechnung fällig.

Wann wird die Jahresabrechnung verschickt?

Das hängt davon ab, wo Sie wohnen. Jeden Monat rechnen wir einen anderen Ort oder Stadtbereich mit definierten Straßenzügen ab. Diesen Bereich bezeichnen wir als „Tour“. Das Abrechnungssystem wird „rollierendes System“ genannt.

Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungsjahres?

Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands eine unterjährige Abrechnung nötig sein, wird der aktuelle Zählerstand mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen, die Rechnung erhalten Sie zeitnah nach Abmeldung.

Wie kann ich zahlen?

Wir empfehlen Ihnen die Bezahlung per Einzugsermächtigung. Dazu füllen Sie bitte unser Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats aus (Link zum SEPA-Formular). Dieses können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Alternativ können Sie auch per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen oder Rechnungen per EC-Karte oder in bar bei uns an der Kasse (Link zu den ÖZ der Kasse) begleichen.

Wann kommt meine Rechnung?

Aktuell kann es zu Verzögerungen beim Rechnungsversand kommen.
Wir bitten um Verständnis (Stand: 17.04.2024)

Abschlag bezahlen

Was ist ein Abschlag?

Ihr Abschlag ist eine Teil- bzw. Anzahlung auf die bereits geleistete Energielieferung. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Diese bemisst sich an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. Sie bezahlen i.d.R. jährlich 11 Abschläge und im 12. Monat erfolgt die Verrechnung mit dem tatsächlich angefallenen Verbrauch in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung oder in Ihrer Endabrechnung.

Muss ich den Abschlag bezahlen, wenn ich noch keine Rechnung habe?

Ja. Bitte zahlen Sie Ihren bisherigen Abschlagsbetrag monatlich wie gewohnt weiter, auch wenn sich unsere Rechnungsstellung im Moment verzögert. Wir liefern weiterhin Energie (Strom, Gas, Wärme, Wasser) und Sie bezahlen weiterhin Ihren monatlichen Abschlag.

Sobald wir abrechnen, sehen wir ob wir Ihren Abschlag anpassen müssen. Ist der bislang gezahlte Abschlag zu niedrig oder zu hoch, werden wir diesen mit der Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung neu berechnen und mitteilen. Der neue Abschlag ist dann ab dem 15. des Folgemonats nach Zugang Ihrer Rechnung fällig. 

Verschieben des Abschlags

Kann die Fälligkeit des Abschlags auf den 1. Tag des Monats verschoben werden?

Die Abschläge sind spätestens jeweils zum 15. des Monats fällig, dieser Termin kann nicht verschoben werden.

Sollten Sie einen anderen Überweisungstermin bevorzugen, richten Sie bitte bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, damit der Abschlag bereits für den kommenden Abschlag im Voraus überwiesen wird.

Erforderliche Daten für die Senkung des Abschlags

Welche Daten benötigen Sie, wenn ich meinen Abschlag senken möchte?

Bitte teilen Sie uns einen aktuellen Zählerstand mit, damit die Abschlagshöhe ggfs. angepasst werden kann.

Loggen Sie sich dazu im Kundenportal ein. Zum Login

Ratenzahlung

Kann ich meine Rechnung in Raten zahlen?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung wird, unter bestimmten Voraussetzungen, nur auf Forderungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung oder Schlussrechnung gewährt. Für laufende monatliche Abschlagszahlungen ist eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht möglich. 

Bitte setzen Sie sich bezüglich einer Ratenvereinbarung mit unserem Forderungsmanagement/Kasse in Verbindung.

Zu den Kontaktdaten und Öffnungszeiten

 

Barzahlung der Rechnung

Kann ich meine Rechnung beim swt Kundenservice bezahlen?

Sämtliche Barzahlungen sind nur an unserer Kasse möglich.

Adresse und Öffnungszeiten

 

 

Mahnung trotz angegebener Bankverbindung

Wieso habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl meine Bankverbindung bekannt ist?

Für eine neue Abnahmestelle benötigen wir von Ihnen ein neues SEPA-Mandat. Zur Ihrer Sicherheit übertragen wir kein SEPA-Mandat von einer bisherigen/alten zu einer neuen Abnahmestelle.

 

 

 

Mahnwesen

Mahnwesen - was ist im Falle des Zahlungsverzuges zu tun?

Rechnungen und Abschläge sind prinzipiell pünktlich zu zahlen. Falls Sie den vereinbarten Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Forderungsmanagement/Kasse. Nur dann haben wir die Möglichkeit gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung zu finden.

Adresse und Öffnungszeiten Forderungsmanagement/Kasse 

Werden Rechnungen und Abschläge nicht bis zu den angegebenen Fälligkeiten beglichen, stellen wir kostenpflichtige Mahnungen zu. Teurer wird die Einstellung der Versorgung, da wir Ihnen in diesem Fall die Sperr- und Entsperrkosten berechnen müssen. Warten Sie also nicht die erste kostenpflichtige Mahnung ab, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Damit vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten.

Lösungsmöglichkeit bei Zahlungsschwierigkeiten:

Möglichkeit eines Ratenvertrages prüfen
Möglichkeit eines Prepaid-Zählers / Vorauskasse prüfen

Nichteinhaltung der Vereinbarung

Werden ausgemachte Vereinbarungen nicht eingehalten, wird der offene Gesamtbetrag sofort fällig

Sperrankündigung sofort handeln!

Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Versorgung sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Dazu bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Alternative 1: Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung bar an unserer Kasse.

Alternative 2:

Zahlen Sie den genannten Betrag bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Sperrung in bar bei einer Bank Ihrer Wahl auf das Konto der swt ein.
Geben Sie anschließend den von der Bank abgezeichneten Einzahlungsbeleg schnellstens an der Kasse zu den Öffnungszeiten ab. Sie haben auch die Möglichkeit den Einzahlungsbeleg per Mail an forderungsmanagement@swtenergie.de zu senden oder zu faxen an 07461 - 1702-58 mit Angabe Ihrer Telefonnummer für Rückfragen.
Hinweis: Bei Zahlung per Überweisung ist nicht sichergestellt, dass die Gutschrift rechtzeitig erfolgt.

Adresse und Öffnungszeiten Forderungsmanagement/Kasse

Entsperrung

Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass Sie alle offenen Forderungen, dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Wohnungen sowie die Sperr- und Entsperrkosten, beglichen haben. Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nach Abstimmung mit uns zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr 

Wenn Sie die vollständige Zahlung nachgewiesen haben, kann am darauffolgenden Arbeitstag (Montag - Freitag) die Zähleröffnung erfolgen. 

 

 

 

 

FAQ Allgemein

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

An- und Abmeldungen können bis zu sechs Wochen rückwirkend bearbeitet werden. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, sich an- oder abzumelden. Über unseren Tarifrechner (Sprungmarke nach oben zurück zum Tarifrechner auf der gleichen Seite) können Sie sehen, ob wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit Strom oder Gas versorgen können. Einfach Postleitzahl und Verbrauch angeben und ggf. einen neuen Vertrag abschließen.

Gibt es ein Kundenportal? Wie kann ich mich dort anmelden?

Unsere Kunden haben die Möglichkeit, sich in unserem Kundenportal (Link zum Kundenportal: https://kundenportal.swtenergie.de/) anzumelden. Dort können Sie jederzeit Ihre letzte Rechnung einsehen, Zählerstände eingeben, Abschläge anpassen, Kontoverbindungen ändern und vieles mehr.

Zur Registrierung benötigen Sie Ihre Kundenummer und Ihre Zählernummer. Beides finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrer Vertragsbestätigung.

Werde ich über Preisänderungen informiert?

Über Preisanpassung informieren wir unsere Kunden immer schriftlich per Post, mindestens innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist. Aus Preisanpassungen ergibt sich für unsere Kunden immer ein Sonderkündigungsrecht.

Ablesekarte richtig ausfüllen - So funktioniert's

Wie fülle ich die Ablesekarte richtig aus?

Das Video zeigt Ihnen wie's geht.

Ablesekarte, trotz Fremdlieferant

Warum bekomme ich eine Ablesekarte, obwohl ich bei einem anderen Lieferanten bin?

Sie werden über unser Stromnetz versorgt. Das Stromnetz gehört der swt. Ihr Stromlieferant nutzt dieses, um Ihnen Strom zu liefern. Für diese Nutzung berechnen wir Ihrem Stromlieferant eine Netznutzungsgebühr, das sogenannte Netzentgelt.

Sie melden den Zählerstand uns, wir geben ihn an Ihren Stromlieferant weiter. Die Rechnung bekommen Sie nicht von uns, sondern von Ihrem Stromlieferant.

Standort des Stromzählers

Wo finde ich meinen Stromzähler / meine Zählernummer?

Meistens sind die Zähler im Keller/Zählerraum. Ggfs. befindet sich Ihr Zähler auch auf dem Flur.

Wir zeigen Ihnen, wie das geht in einem kurzen Video

Bedeutung von HT und NT auf dem Stromzähler

Wofür steht HT und NT auf meinem Stromzähler?

Ihr Stromzähler hat zwei Zählwerke.

HT für Tagstrom 6-22 Uhr

NT für Nachtstrom 22-6 Uhr

Für diesen Zähler gibt es spezielle Stromtarife, mit denen Sie möglicherweise Stromkosten sparen können. Wir beraten Sie gerne.

 

Wie melde ich mich für Strom an?

Melden Sie Ihren Strom ganz einfach über unser Online-Formular an. 

Hierbei sollten Sie die folgenden Daten parat haben:

  • Tag der Schlüsselübergabe
  • Daten der bisherigen Lieferanschrift (Kundennummer, Name, Adresse)
  • Zählerstände zum Ein- bzw. Auszugsdatum
  • Daten der neuen Lieferanschrift (Name, Adresse, Zählernummer)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse)
  • Angaben zu Ihrem Verbrauch oder Personenanzahl
  • Kontaktdaten des Eigentümers bzw. des Nachmieters 

Platzierung der Kundennummer

Sie finden Ihre Kundennummer z.B. auf Ihrer Jahresrechnung, im oberen Drittel auf der linken Seite.

 

Anmeldung bei der swt durch den Vermieter

Weshalb hat mich mein Vermieter bei den Stadtwerken angemeldet?

Weil wir, die swt, Grundversorger sind und damit sicher stellen, dass jederzeit Strom aus der Steckdose fließt.

Sie können sich jederzeit von einem anderen Lieferanten Strom beziehen. Oder Sie wechseln vom Grundversorgungstarif in einen unserer anderen attraktiven Stromtarife.

 

Wechsel zu uns - So funktioniert's

Wie kann ich zu Ihnen wechseln?

Sie werden derzeit von einem anderen Gas- oder Stromlieferanten versorgt und möchten zu uns wechseln?

Der Wechsel ist einfach. Entweder online oder mit persönlicher Beratung vor Ort bei unserem swt Kundenservice.

 

 

Stromausfall, defekte Leitungen - Was nun?

Was mache ich bei Stromausfall / kein Wasser kommt / die Heizung kalt ist?

Bitte überprüfen Sie Ihre Hausinstallation: Sind alle Sicherungen im Stromkasten drin? Geht der Strom in allen Zimmern, auf allen Stockwerken nicht?

Bitte beachten Sie, dass wir nur Zugriff auf die Leitungen bis zum Ihrem Haus haben, genauer bis zum Hausanschluss. In Ihrem Haus ist Ihr Elektriker oder Klempner zuständig. Zum Installateurverzeichnis

Wenn es sich um ein Leitungsproblem vor Ihrem Hausanschluss handelt, so steht unser  Störungsdienst 24 Stunden für Sie bereit.

Störungsnummer: 07461 - 1702-74

 

 

 

FAQ Wärme

Wie wird die Fernwärme geliefert?

Die im Kraftwerk produzierte Wärme wird über ein wärmegedämmtes, in der Erde verlegtes Leitungsnetz in die Haushalte transportiert. Dort wird dann damit geheizt oder Wasser erwärmt.

Steht Fernwärme das ganze Jahr zur Verfügung?

Fernwärme steht das ganze Jahr ohne Ausnahme zur Verfügung. Die Temperatur der gelieferten Fernwärme hängt von der jeweiligen Außentemperatur ab. Auch im Sommer wird Fernwärme geliefert, um Warmwasser zu erzeugen.

Wie kommt die Fernwärme ins Haus?

Sofern ein Fernwärme-Anschluss für die gewünschte Adresse möglich ist, kann ein Umstieg vom herkömmlichen Heizsystem auf Fernwärme relativ unkompliziert erfolgen. Hierzu sind Erdarbeiten nötig, um den Hausanschluss von der Hauptleitung bis hin zum Gebäude zu verlegen. In der Hauswand werden zudem zwei Kernbohrungen (für Vor- und Rücklauf) vorgenommen, damit die Hausanschlussleitung bis in das Gebäude verlegt und an die Übergabestation angeschlossen werden kann.

Woraus besteht die häusliche Fernwärmestation?

Die kompakte und damit platzsparende Hausstation besteht aus einem Wärmetauscher und einem Wärmemengenzähler. Die ankommende Wärme, die über eine Bohrung im Mauerwerk (Vorlauf) aus den Rohrleitungen des Fernwärmelieferanten an die Hausstation übergeben wird, wird hierin an die Bedingungen des Heizkreislaufs anpasst. Der Zähler erfasst dabei genau die Wärmemenge, die in die Anlage fließt. Über die Hausstation wird dann das Wasser aus dem Heizungsrücklauf wieder an das Versorgernetz abgegeben, wofür eine zweite Bohrung im Mauerwerk (Rücklauf) nötig ist.

Wie viel Platz braucht eine Fernwärme-Hausanschlussstation?

Die Hausanschlussstation zur Wärmeübergabe im Haus besteht hauptsächlich aus einem Wärmetauscher (= Übergabestation). Meist werden Kompaktgeräte eingebaut, die alle Elemente außer dem Warmwasserspeicher enthalten. Sie benötigen nur wenig Platz. Ein Heizkessel sowie ein Schornstein entfallen bei Fernwärme.

Fernwärme Übergabestation im Heizungskeller
Übergabestation für ein Gebäude mit 50 Wohneinheiten

Wie wird Fernwärme abgerechnet?

Sie bezahlen einen monatlichen Abschlag, wie bei Strom oder Wasser auch. Dies ist wie eine Art Vorauszahlung, die sich aufgrund Ihrer Wärmeverbrauchsprognose errechnet. Bei der Jahresabrechnung wird über den Zählerstand geschaut, wie viel Wärme Sie tatsächlich verbraucht haben. Haben zu viel Abschlag gezahlt, erhalten Sie Geld zurück, war der Abschlag zu niedrig, berechnen wir Ihnen den fehlenden Betrag. 

FAQ E-Mobilität

Wie kann ich mein E-Auto zuhause mit Strom laden?

Sie können Ihr Auto mit einer fest installierten E-Ladestation oder einer Wallbox zuhause laden. Das Laden über die Haushaltsteckdose mit einer mobilen Ladeeinrichtung birgt große Risiken hinsichtlich Überhitzung und dauert sehr lange. Wir raten dringend von mobilen Lösungen ab. 

Muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden oder genehmigen lassen?

Ja. Wallboxen über 4,6 kVA müssen bei uns angemeldet werden. Ab einer Wallbox-Größe von 12 kVA (11 kW) bedarf der Anschluss unserer Zustimmung. Die Anmeldung übernimmt i.d.R. der Elektrofachbetrieb. Das Anmeldeformular finden Sie hier

Die Anmeldung bzw. Genehmigung ist wichtig, damit das Stromnetz die benötigte Leistung liefern kann.

Dies betrifft sowohl Wallboxen als auch Standsäulen sowie jede vergleichbare Ladeeinrichtung und umfasst ortsfeste, wie auch regelmäßig verwendete mobile Einrichtungen.

Wer darf eine E-Ladeeinrichtung errichten?

Nur ein Elektroinstallateur darf eine E-Ladeeinrichtung installieren. Daher wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur oder an uns. 

Auf was sollte man bei der Auswahl einer Lademöglichkeit achten?

Wichtig ist, dass der Steckertyp mit der Lademöglichkeit und dem E-Auto zusammenpasst. Zudem sollte die Ladestation auch die maximale Ladeleistung des E-Autos liefern können, um möglichst kurze Ladezeiten sicher zu stellen.

Welche Leistung des Hausanschlusses steht zur Verfügung?

Die Leistung, die durch den Hausanschluss zur Verfügung steht, muss vor Ort von einem Elektrofachbetrieb ermittelt werden. Dieser teilt uns die Ladeeinrichtung über das Formular „Anmeldung Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ mit, sodass wir Ihre Ladestation anmelden oder genehmigen können.

Ich habe eine Wallbox mit 22 kW, die auf 11 kW gedrosselt wurde (aufgrund der Förderung). Muss dies gemeldet oder genehmigt werden?

Eine Meldepflicht ist ausreichend. Dennoch muss bei der Aufhebung der Drosselung, eine Genehmigung über die Stadtwerke Tuttlingen Gmbh veranlasst werden. Der ausführende Handwerksbetrieb muss die Drosselung dem Kunde gegenüber bestätigen.

Was ist der Unterschied einer Wallbox und einer Ladesäule?

Eine Wallbox wird meistens für die Nutzung im nicht öffentlichen Bereich bevorzugt, wie zum Beispiel in der privaten Garage oder auf einem Privatparkplatz. Zudem sind die Anschaffungskosten für die Privatnutzung einer Wallbox im Vergleich zu einer Ladesäule günstiger. Das liegt primär daran, dass bei einer öffentlichen Ladesäule mehr technische Komplexität benötigt wird, als bei einer nicht öffentlichen Wallbox. Eine Ladesäule ist meistens ein Teil der öffentlichen Ladeinfrastruktur und wird beispielsweise an der Straße oder auf Rastplätzen aufgestellt.

Was ist eine Ladestation?

Unter einer Ladestation versteht man die klassische „Tankstelle“ für E-Autos. Anstelle eines Zapfhahns gibt es hier ein oder mehrere fest montierte Ladekabel oder Buchsen, an denen E-Auto-Fahrer ihr Fahrzeug anschließen können. 

Was ist ein Ladepunkt?

An jeder Ladestation gibt es einzelne Kabel und Buchsen – das sind die Ladepunkte. Eine Ladestation kann über mehrere Ladepunkte verfügen. Jeder Ladepunkt kann immer nur ein E-Auto zur selben Zeit laden. 

Was für Ladestationen gibt es?

Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten von Ladestationen, den AC-Ladestationen und den DC-Ladestationen. Der Unterschied der Aufladungen liegt im elektrischen Stromfluss. AC steht für „Alternating Current“ und bedeutet Wechselstrom. DC ist die Abkürzung für „Direct Current“, was übersetzt für Gleichstrom steht. 

Mit Wechselstrom (AC) werden Elektroautos in privaten Bereichen z.B. an Wallboxen mit Typ 2 oder Typ 1 Stecker (Siehe Anhang) geladen. Damit der Strom in das Auto eingespeist werden kann, muss dieser umgewandelt werden. Dies geschieht das über ein im Fahrzeug enthaltenes On-Board-Ladegerät.

DC-Ladestationen für E-Autos, die beim Tanken Gleichstrom einspeisen, nennt man Schnellladestationen. Bei diesen Ladestationen wird der Wechselstrom über einen Gleichrichter in Gleichstrom umgewandelt. Dieser „Tauscher“ ist in der Ladesäule installiert. Dadurch kann der Gleichstrom direkt in die Batterie geladen werden. Beim DC-Laden können weitaus höhere Ladeleistungen als die üblichen 22 kW beim AC-Laden geladen werden, daher ist ein Schnellladen möglich.

Welche Steckertypen gibt es?

Die Anschlüsse unterscheiden sich, je nachdem ob man mit Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) laden möchte. Bei den Steckern gibt es außerdem Unterschiede je nach Herkunft des Fahrzeugs, so verbauen asiatische und amerikanische Hersteller mitunter andere Steckertypen als europäische. In Europa hat man sich bei der AC-Ladung auf den sogenannten „Typ 2-Stecker“ geeinigt und die CCS-Erweiterung für die Gleichstrom Schnellladung. In Asien ist dagegen der CHAdeMO-Stecker Standard. Um Schwierigkeiten beim Laden zu verhindern, sind die Ladestationen in der Regel aber mit mehreren Steckern ausgestattet. 

Wie lange dauert das Aufladen?

Das hängt davon ab, wie groß die Batterie ist, wie leer sie ist und mit welcher maximalen Leistung geladen wird. Je nach Wallbox und Batterie des Fahrzeuges fällt die Ladedauer kürzer oder länger aus. In der folgenden Tabelle finden Sie einige Richtwerte, wie lange das Laden eines leeren 58-kWh-Akkus mit dem jeweiligen Anschluss und der jeweiligen Lade Station dauert.

Richtwerte für Ladezeiten von E-Fahrzeugen:

Ladeleistung     Ladedauer
AC 3,7 kW ca. 9 - 10 Stunden
AC 11 kW ca. 3 - 4 Stunden  
DC 50 kW ca. 45 min
DC 150 kW ca. 15 min
DC 350 kW ca. 6 min

Ist Schnellladen gut oder schlecht für den Akku?

Ständige Schnellladungen sind schädlich für den Akku, da die Zellen stark beansprucht werden. Das Laden der E-Auto-Akkus mit weniger Leistung dauert zwar länger, ist dafür aber umso schonender.

Was passiert, wenn ich das Elektroauto über mehrere Tage an der Wallbox lasse?

Der Stromfluss wird durch ein integriertes Lademanagement automatisch geregelt und beendet. Oft gibt es auch einen Timer im Auto oder an den Ladestationen, die den Ladevorgang automatisch beenden, wenn das Auto vollständig geladen ist.

Ich plane gleich mehrere Elektroautos zu kaufen. Kann ich die Fahrzeuge gleichzeitig laden?

Für das gleichzeitige Laden empfiehlt sich ein Ladelastmanagement, um eine Überlastung des Anschlusses zu verhindern. Bei gleichzeitigem Laden mehrerer Autos an einem Hausanschluss, verringert sich die Ladeleistung, da die Anschlussleistung aufgeteilt werden muss. Bei 22 kW und drei ladenden Autos reduziert sich die Ladeleistung eines einzelnen Autos von 22 kW demnach auf rund 7 kW. 

Was ist eine Wallbox?

Eine Wallbox ist eine Ladestation für Elektroautos, die an einer Wand befestigt wird. Sie ist für den privaten Einsatz auf einem privaten Stellplatz, wie etwa in einer Garage oder einem Carport gedacht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ladesäule und einer Wallbox?

Bei beiden Geräten handelt es sich um eine Ladestation. Der wesentliche Unterschied ist, dass eine Ladesäule freistehend montiert werden kann, während die Wallbox an einer Wand oder an einer anderen Halterung befestigt wird. Somit werden Ladesäulen meistens im öffentlichen Raum oder auf größeren Parkflächen von Gewerbetreibenden eingesetzt. Typische Einsatzorte von Wallboxen sind Installationen an privaten Immobilien. 

Wieso ist eine Wandladestation sinnvoll?

Das Laden Ihres Elektrofahrzeugs mit einer normalen Haushaltssteckdose ist vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen nicht sinnvoll, da diese für das Laden unter hoher Last nicht ausgelegt sind. Im schlimmsten Fall überhitzen Stecker oder Steckdose, wodurch es einerseits zum Herausspringen der Sicherung und Stopp des Ladevorgangs, andererseits sogar zu einem Kabelbrand kommen kann.

Mit einer Wandladestation, der sogenannten Wallbox, ist dieses Risiko nahezu ausgeschlossen. Schutzschalter verhindern, dass Personen einen Stromschlag bekommen, etwa wenn eine Leitung defekt oder ein Kontakt feucht geworden ist. Mit Ihrer Wandladestation laden Sie Ihr Fahrzeug nicht nur sicher, sondern auch viel schneller. Während an der Haushaltssteckdose maximal 2,3 kW Ladeleistung möglich ist, sind bei modernen Wandladesäulen bis zu 22 kW möglich. Die Ladedauer verkürzt sich durch die höhere Leistung somit um etwa den Faktor 9.

Wo wird eine Wandladestation angeschlossen?

Der Stromanschluss hängt von der gewünschten Ladeleistung der Wallbox ab. Bei hohen Ladeleistungen von 11 oder 22 kW wird in der Regel ein dreiphasiger Drehstromanschluss mit 400 Volt Spannung (Starkstrom) benötigt. Zu empfehlen – gerade für neuere Elektrofahrzeuge – ist immer eine Wallbox mit Starkstromanschluss, damit die Ladeleistung auch ausreicht und das Hausstromnetz nicht überlastet wird. Es gelten die Vorschriften wie TAB und VDE-AR-N 4100.

Kann man E-Autos an der Steckdose laden?

Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings ist das Laden an einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose eher eine Notlösung: Schutzkontaktsteckdosen sind auf den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt und nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 Ampere belastbar.

Beim mehrstündigen Laden von Elektrofahrzeugen kann durch Alterungsprozesse der Kontakte, an Klemmstellen in der Zuleitung oder durch unsachgemäße Installation ein erhöhter Widerstand im Stromkreis entstehen. Das kann zu übermäßiger Erwärmung – genannt „Hotspot“ – und damit zum Brand führen. Um das zu vermeiden, werden die Ladeströme meist auf 6 bzw. 10 Ampere begrenzt. Zu empfehlen ist daher die Installation einer speziellen Ladestation für Elektroautos, der sogenannten Wallbox.

Was muss ich vor der Installation einer Ladeeinrichtung beachten und was bedeutet dies evtl. für meinen Hausanschluss?

Vor der Installation einer Ladeeinrichtung sollten Sie sich von einem Elektro-Installateur beraten lassen. Dieser kann auch Ihre Elektroinstallation und maximal mögliche Anschlussleistungen beurteilen und ggf. alles Weitere mit uns abstimmen.

Kann ich eine 22 kW Wallbox an meinen Hausanschluss installieren?

Vor der Installation einer Wallbox an einem Stromanschluss muss ein sogenannter E-Check durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Je nach dem was für eine Absicherung der Hausanschluss hat, wird die Ladeleistung eingestellt, oder die Absicherung über den örtlichen Netzbetreiber angepasst. Für die Installation einer 22 kW Wallbox bedarf es zudem einer Genehmigung des zuständigen Netzbetreibers, also durch uns. Die Installation der Wallbox darf ausschließlich von einer qualifizierten Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Kann ich mehrere Ladesäulen an einem Hausanschluss betreiben?

Sie können auch mehrere Ladesäulen an einem Hausanschluss betreiben. Dabei haben Sie die Wahl, die theoretisch mögliche Ladeleistung jedes Ladepunktes anzumelden oder sich für eine maximale gleichzeitige Ladeleistung zu entscheiden und diese bei uns zu beantragen. So können Sie möglicherweise Netzanschlusskosten sparen. Ggf. ist ein Lastmanagement vorzusehen.

Beispiel: Sie möchten drei Ladesäulen mit je 11 kW Ladeleistung betreiben, sodass 33 kW anzumelden wären und ggf. Anschlusskosten für 33 kW zu zahlen sind. Falls Sie nur 20 kW zeitgleiche Ladeleistung benötigen, können Sie sich entscheiden, ein lokales Lastmanagement zu installieren, das die zeitgleiche Ladeleistung auf 20 kW begrenzt. So sparen Sie Kosten beim Netzanschluss.

Warum muss meine Ladeeinrichtung gesteuert werden können?

Eine Ladeeinrichtung verbraucht sowohl insgesamt eine hohe Leistung als auch kurzfristig durch sogenannte Peaks besonders hohe Leistungsspitzen. Beides kann die Stabilität im Stromnetz stark beanspruchen. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Verordnungen (u.a. § 14a EnWG und §19 NAV) geregelt, dass eine Ladeeinrichtung je nach Leistungsaufnahme netzdienlich steuerbar sein muss. Dies kann notwendig sein, um die Versorgungssicherheit im Netzgebiet sicherzustellen.

Was bedeutet die netzdienliche Steuerung für meine Ladeeinrichtung?

Bei einer netzdienlichen Steuerung darf der zuständige Netzbetreiber, also die SWT, die Leistungsaufnahme der Ladeeinrichtung beeinflussen. Dies ist dann gesetzlich erlaubt, wenn der Eingriff der Stabilisierung des Stromnetzes dient und ohne einen Eingriff Netzstörungen oder Netzausfälle drohen würden.

Dies kann eine anteilige und zeitlich begrenzte Leistungsreduktion, aber auch eine komplette Abschaltung bedeuten.

Muss ich auch mobile Ladeeinrichtungen anmelden oder genehmigen lassen?

Ja. Mobile Ladeeinrichtungen sind wie feste Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung von 4,6 kVA anmeldepflichtig. Wir prüfen, ob die Nutzung einer mobilen Ladeeinrichtung möglich ist. Mobile Ladeeinrichtungen bergen eine besondere Überlastungs- und Überhitzungsgefahr, da häufig die Hausinstallation insgesamt vom Zählerplatz bis zur Steckdose für diese Dauerlast nicht ausgelegt ist. Auch bei mobilen Ladeeinrichtungen mit Temperaturüberwachung können sich die Leitungen in der Hausinstallation sowie im Zählerschrank unzulässig erwärmen.

Wie melde ich eine Ladeeinrichtung an?

Die Anmeldung erfolgt durch einen Elektro-Installateur Ihrer Wahl. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wo finde ich öffentliche Ladesäulen?

FAQ Moderne Messeinrichtugen

Moderne Messeinrichtung vs. konventionelle Zähler

Was ist unter modernen Messeinrichtungen zu verstehen und wie unterscheiden sie sich von den konventionellen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen. Sie veranschaulichen den Stromverbrauch übersichtlicher als konventionelle Zähler. An dem konventionellen Zähler kann nur der aktuelle Zählerstand abgelesen werden.

Einführung & Möglichkeiten der modernen Messeinrichtung

Aus welchem Grund werden moderne Messeinrichtungen eingeführt und welche Möglichkeiten bieten sie?

Mit der Einführung moderner Messeinrichtungen möchte der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende erreichen.

Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Dies steigert das Bewusstsein für den Umgang mit Energie und führt zu einer effizienteren Energieversorgung.

Gesetzliche Grundlage

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Einführung moderner Messeinrichtungen?

Die Europäische Union ordnet in allen Mitgliedstaaten den Einbau moderner Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme an. Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen in Deutschland ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches im September 2016 in Kraft trat. Aus diesem Gesetz leitet sich das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab, welches den Einbau der modernen Messeinrichtungen bestimmt.

Bestandteile der modernen Messeinrichtung

Woraus bestehen moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen werden anstelle des alten Zählers verbaut.

Im Wesentlichen bestehen sie aus einem elektronischen Messwerk und einer zweizeiligen Anzeige (Display).

Messung von modernen Messeinrichtungen

Was messen moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen messen den kompletten Stromverbrauch aller elektrischen Geräte Ihres Haushalts. Den Verbrauch der jeweils einzelnen elektrischen Geräte messen sie nicht.

Austausch des konventionellen Zählers durch moderne Messeinrichtungen

Wer ist von einem Zähleraustausch betroffen?

Bei allen Stromkunden in unserem Netzgebiet, bei denen bisher ein konventioneller Zähler (Ferraris-Zähler) verbaut ist, wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut. Der Einbau erfolgt mit dem Ablauf der Eichfrist Ihres bisherigen Zählers.

Aufgrund der Verabschiedung des Gesetztes zur Digitalisierung der Energiewende ist der Einbau moderner Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtend.

Kann ich den Einbau moderner Messeinrichtungen ablehnen?

Nein, können Sie nicht. Der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zeitraum des Einbaus moderner Messeinrichtungen

Wann werden die modernen Messeinrichtungen eingebaut?

Im Laufe des Jahres 2017 haben wir schrittweise bei Bestands- und Neuanlagen mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen begonnen. In unserem Netzgebiet sind mehr als 20.000 Stromkunden von der Einführung betroffen. Der Einbau wird bis Ende des Jahres 2032 erfolgen.

Mitteilung über den Einbau moderner Messeinrichtung

Wie erfolgt die Mitteilung bezüglich des Einbaus moderner Messeinrichtungen?

Sie erhalten mindestens drei Monate vor dem Einbau das erste Informationsschreiben. In diesem wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt wird.

Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin erhalten Sie ein zweites Schreiben, indem Sie über den Zeitpunkt des Einbaus informiert werden. Diese Mitteilung erhalten Sie von einem Dienstleister, der von uns mit der Ausführung beauftragt ist. Zudem finden Sie in dem Schreiben eine Information über den Ansprechpartner der ausführenden Firma, mit welchem Sie individuelle Termine vereinbaren können.

Verantwortliche rund um moderne Messeinrichtungen

Wer ist für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau moderner Messeinrichtungen verantwortlich?

Für diese Aufgaben ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig. In diesem Fall die Stadtwerke Tuttlingen GmbH.

Einbau durch einen anderen Messstellenbetreiber

Ich möchte meine moderne Messeinrichtung nicht durch die swt, sondern einen anderen Messstellenbetreiber einbauen lassen. Muss ich dies der swt mitteilen?

Nein, diese Information müssen Sie uns nicht mitteilen. Der von Ihnen gewählte Messstellenbetreiber hat einen Rahmenvertrag mit uns und regelt für Sie alle Formalitäten.

Bedienung moderner Messeinrichtungen

Wer erklärt mir die Bedienung der modernen Messeinrichtung?

In Ihrem Zählerschrank finden Sie einen Flyer mit der Erklärung zur Bedienung ihrer modernen Messeinrichtung.

Hier finden Sie den Flyer zum Download.

Kosten der modernen Messeinrichtung

Wie hoch sind die Kosten für den Einbau der modernen Messeinrichtung?

Der Einbau im Rahmen des Turnuswechsels ist für Sie kostenfrei. Die Kosten übernehmen wir für Sie.

Wie hoch sind die Kosten für Betrieb, Wartung und Messung der modernen Messeinrichtung?

Die Preise für Betrieb, Wartung und Messung einer modernen Messeinrichtung belaufen sich auf 20,00 Euro (inkl. Mehrtwertsteuer) pro Jahr. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenze festgelegt.

In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger und Ihrem Stromliefervertrag. Haben Sie mit Ihrem Lieferanten eine häufigere Abrechnung (z. B. monatliche, vierteljährige oder halbjährige Abrechnung) vereinbart, ist Ihr Stromzähler dementsprechend mehrmals im Jahr abzulesen.

Die Entgelte für die Aufwendungen der häufigeren Ablesung sind in der Preisliste auf unserer Internetseite https://www.swtenergie.de/netze/messwesen/ veröffentlicht und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Sind diese Kosten höher als bei meinem bisherigen Zähler?

Der Kostenbestandteil für moderne Messeinrichtungen ist höher als die Kosten für die bisherigen Zähler.

Muss ich die Kosten für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau moderner Messeinrichtungen selbst zahlen?

Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromversorger weiterberechnet. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Der Gesetzgeber ermöglicht Stromlieferanten,  eine Weiterberechnung des Messentgelts abzulehnen, sodass die Abrechnung des Messentgelts direkt mit dem Anschlussnutzer erfolgen.

Größe der modernen Messeinrichtung

Passen die modernen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in Ihren vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf Ihren vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig sind die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken beziehungsweise Zählerplätzen infolge brüchiger Isolierungen gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesem Fall durch den Eigentümer zu überholen.

Ablesung der modernen Messeinrichtung

Muss ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen selbst ablesen?

Ja, Sie erhalten von uns einmal im Jahr eine Ablesekarte per Post zu gesendet. Diese können Sie ausgefüllt und portofrei an uns zurücksenden.

      Weitere Möglichkeiten Ihren Zählerstand mitzuteilen:
  • Online unter www.swtenergie.de/zaehlerstand
    Per E-Mail an msb@swtenergie.de
    Per Telefon unter 07461 – 1702-140 oder Fax an 07461 – 1702-54140
    Briefkasteneinwurf beim swt Kundenservice (Weimarstraße 3) oder bei der swt Hauptverwaltung (Bahnhofstraße 120)

Wie lese ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen ab?

Sie finden den Zählerstand auf der Anzeige in der obersten Zeile Ihrer modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand Eintarif (ET) wird unter 1.8.0 aufgeführt.
Falls bei Ihnen ein Doppeltarifzähler verbaut ist, finden Sie Ihre Zählerstände unter 1.8.1 Hochtarif (HT) und 1.8.2 Niedertarif (NT).
Weitere Informationen entnehmen Sie dem im Zählerschrank hinterlegten Flyer bzw. Anforderung des Flyers in der Infobar (siehe: Bedienung der modernen Messeinrichtung). 

Störung - Was nun?

An wen kann ich mich wenden, wenn meine moderne Messeinrichtung nicht funktioniert?

Bei Störungen Ihrer modernen Messeinrichtung wenden Sie sich bitte an unseren technischen Kundenservice.

Er ist unter der Telefonnummer 07461 – 1702-0 erreichbar und hilft Ihnen gerne weiter. Alternativ können Sie sich per E-Mail an msb@swtenergie.de wenden. 

Rund um Datenspeicherung der modernen Messeinrichtungen

Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen?

Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate.

Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten moderner Messeinrichtungen?

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verlorengehen.

Wer hat Zugriff auf die Daten moderner Messeinrichtungen?

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns als Messstellenbetreiber an Ihren Stromversorger oder innerhalb unseres Hauses für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.

Werden durch moderne Messeinrichtungen personenbezogene Daten von mir gespeichert?

Nein, es werden keine personenbezogene Daten von Ihnen gespeichert.  Die einzigen Daten, die von Ihnen gespeichert werden, ist Ihr Stromvebrauch.

Ich ziehe aus meinem Haus/meiner Wohnung aus. Sieht der neue Hauseigentümer / der neue Mieter meine gespeicherten Daten auf den modernen Messeinrichtungen?

Wenn Sie die Daten vorab löschen, sieht der neue Hauseigentümer / der neue Mieter Ihre Daten nicht. 

Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Können meine Nachbarn die Daten meiner modernen Messeinrichtung einsehen?

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Diese können Sie nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung bei uns anfordern. Wir senden Ihnen diese per Post zu. Bitte bewahren Sie Ihre PIN gut auf.

PIN-Nummer vergessen - Was nun?

Ich habe meine PIN-Nummer vergessen. Was muss ich tun?

Die PIN-Nummer kann bei uns unter der Telefonnummer 07461 - 1702-0 oder per E-Mail an msb@swtenergie.de angefordert werden. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe und der Versand per E-Mail sind nicht möglich.

Eichung des Zählers

Wie lange sind moderne Messeinrichtungen geeicht?

Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Manipulation der modernen Messeinrichtung

Können moderne Messeinrichtungen zum Beispiel durch Hackerangriffe manipuliert werden?

Nein, moderne Messeinrichtungen können nicht manipuliert werden.

Moderne Messeinrichtungen vs. intelligente Messsysteme

Ich habe gehört, dass neben modernen Messeinrichtungen auch intelligente Messsysteme eingeführt werden. Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme von modernen Messeinrichtungen?

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

FAQ Wasser

Herkunft

Woher kommt unser Wasser?

In Tuttlingen versorgen wir Sie mit Eigenwasser aus dem Wasserwerk Riedgraben oder mit Fremdwasser vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung. Die ganze Möhringer Vorstadt und Nendingen bekommen Eigenwasser aus dem Wasserwerk Riedgraben. Die Tuttlinger Höfe werden mit Wasser vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Aitrachtal versorgt. Eßlingen versorgen wir mit Eigenwasser aus dem Wasserwerk Tiefental. In Möhringen werden Sie mit Eigenwasser aus dem Wasserwerk Tiefental oder mit Fremdwasser vom Zweckverband Wasserversorgung Unteres Aitrachtal versorgt.

Sie wollen's genauer wissen?

Wir sagen Ihnen woher das Wasser in Ihrer Straße kommt, klicken Sie hier

Wasser für Babynahrung geeignet?

Ist das Wasser für Babynahrung geeignet? Muss ich es abkochen?

Trinkwasser ist ein sehr streng kontrolliertes Lebensmittel. Es gibt eine Trinkwasserverordnung mit klaren Grenzwerten. Diese Grenzwerte müssen eingehalten werden, sonst darf das Wasser nicht verteilt werden. Das verteilte Trinkwasser ist natürlich auch für Babys geeignet. Wenn Sie länger kein Trinkwasser aus der Leitung entnommen haben, sollten Sie es einige Zeit ungenutzt laufen lassen, denn über die Armaturen können sich (Schwer-)Metalle im Trinkwasser ablagern.

Wasserhärte

Wie hart ist unser Wasser?

Die Wasserhärte hängt von der Quelle ab. Eine genaue Auskunft bekommen Sie hier

Wasserdruck

Wie hoch ist unser Wasserdruck?

Der Wasserdruck ist unterschiedlich. Wir können für Sie den Ruhedruck im Keller rechnerisch ermitteln. Außerdem kann man ihn z. B. an einem Überflurhydranten messen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den technischen Kundenservice Tel. 07461 - 1702-0

Möglichkeit auf mehrere Wasserzähler?

Wie kann ich mehrere Stadtwerke-Wasserzähler bekommen?

Wenden Sie sich an ein konzessioniertes Installationsunternehmen

Der Installateur prüft, ob es technisch möglich ist. Dann ändert er die Installation, auf Kosten des Eigentümers. Sobald der zusätzliche Wasserzählerplatz fertig ist, schickt uns der Installateur den Antrag auf zusätzliche Wasserzähler.

Der Einbau des zusätzlichen Wasserzählers durch die Stadtwerke ist kostenlos. Für den zusätzlichen Wasserzähler ist der Grundpreis zu bezahlen.

Zuständigkeiten für Reparaturen

Das Hauptabsperrventil lässt sich nicht zudrehen. Wer ist zuständig?

Das Hauptabsperrventil wird auf Kosten der Stadtwerke Tuttlingen GmbH repariert.
Bitte wenden Sie sich an unsere Werkstatt, Tel. 07461 - 1702-290
Außerhalb der Arbeitszeiten an unseren Störungsdienst, Tel. 07461 - 1702-74

Es tropft an der Wasserzählerinstallation. Wer ist zuständig?

Die Stadtwerke sind zuständig wenn es am Hauptabsperrventil oder am Wasserzähler tropft.
Die Rohre und Armaturen dazwischen gehören zur Kundenanlage. Bitte wenden Sie sich an einen Wasserinstallateur

Rohrbruch

Über die Straße läuft Wasser. Handelt es sich um einen Rohrbruch?

Vermutlich handelt es sich um einen Wasserrohrbruch.

Bitte melden Sie Ihre Beobachtung in der Werkstatt, Tel. 07461 - 1702-290

Außerhalb der Arbeitszeiten an unseren Störungsdienst, Tel. 07461 - 1702-74

Informationen zur Wasserabstellung

Das Wasser ist/wird abgestellt. An was muss ich denken?

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten oder Störungen an Ihrer Hausinstallation empfehlen wir Ihnen:

Vor Beginn der Versorgungsunterbrechung

  • Wasservorräte in Gefäße, entsprechend Ihrem Wasserbedarf (kochen, trinken, Zähne putzen oder für WC-Spülung) zu füllen.
    Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher eventuell ausschalten.

Während der Versorgungsunterbrechung

  • Alle Wasserentnahmestellen unbedingt geschlossen zu halten, einschließlich Druckspüler bzw. Spülkästen in der Toilette.
    Spül- und Waschmaschinen nicht einschalten.

Nach Ende der Unterbrechung

  • Über eine geeignete Armatur, nach dem Wasserzähler so lange kaltes Wasser zu entnehmen bis es klar ausfließt, z. B. in die Badewanne.
    Bei vorhandenen Durchlauferhitzern: nie als erstes warmes Wasser laufen lassen, sonst könnte der Durchflusserhitzer kaputtgehen.
    Die am höchsten gelegene Zapfstelle in Ihrem Gebäude öffnen, damit die evtl. in Ihrer Installation vorhandene Luft entweichen kann.
    Auf keinen Fall zuerst einen Druckspüler bedienen.
     

Hitze und Wasserverbrauch

Was tun in längeren Trockenperioden?

Aufgrund des Klimawandels kommt es in einigen Regionen Deutschlands verstärkt zu längeren Trockenperioden. Verbraucherinnen und Verbraucher zum Schutz der Wasserressourcen beitragen. 

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

  • Wassersparende Armaturen in Küche, Toilette und Bad können den Wasserverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren.
    Duschen statt baden. Denn zur Befüllung einer Badewanne werden 150 bis 170 Liter Wasser benötigt, für eine fünfminütige Dusche nur rund 70 Liter.
    Wasch- und Geschirrspülmaschinen sollten immer nur voll angeschaltet werden.

Bei der Gartenbewässerung ist zu beachten:

  • Pflanzen im Garten sollten morgens möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang gegossen werden, um eine starke Verdunstung von Wasser durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
    Es sollte nicht durch Sprinkler sondern mit Gartenschläuchen bewässert werden, die nahe an den Pflanzen liegen (Beispiel: Tröpfchenbewässerung).
    Den Rasen nicht zu kurz und weniger häufig mähen: Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
    Den Pool erst nach Sonnenuntergang befüllen und ihn möglichst abdecken. Das verringert die Verdunstung.

Der Trend zum Pool im eigenen Garten kann den Wassergebrauch im Sommer massiv erhöhen: Ein durchschnittlicher Aufstellpool von 3,66 Metern Durchmesser umfasst ein Volumen von 6500 Litern. Dies entspricht dem 52-fachen des Tagesbedarfs einer Person. Wenn mehrere Pools gleichzeitig befüllt werden, kann das im Einzelfall die technisch-hydraulischen Systeme Ihres Wasserversorgers überfordern. Um das Versorgungssystem zu entlasten ist es daher sinnvoll, an heißen Tagen den Pool nicht zu den Hauptverbrauchszeiten am Vormittag oder frühen Abend zu befüllen. 

Autowaschanlagen sind heutzutage sehr effizient und verbrauchen wesentlich weniger Wasser, als wenn das eigene Auto zuhause gewaschen wird.
Hauseigentümer sollten darauf achten, dass das Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern kann. Dies verbessert die Neubildung von Grundwasser.

Hierzu sollten Hauseigentümer

  • ihren Garten mit Grünpflanzen bepflanzen und keine Steingärten anlegen bzw. größere Flächen pflastern bzw. betonieren und 
    für eine regendurchlässige Pflasterung bei Zuwegungen und Einfahrten sorgen.
    Bei größeren Wohnanlagen können begrünte Dachflächen und Fassaden ein ausgeglicheneres Mikroklima schaffen.
    Zisternen zur Gartenbewässerung im Boden vor Ort helfen, das Regenwasser zu versickern und dem Grundwasser zuzuführen.
    Grundsätzlich sollten trockenresistente Pflanzen mit niedrigerem Wasserbedarf gepflanzt werden.
    Auf den Einsatz von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln sollte verzichtet werden, um das Grundwasser und Insekten zu schützen. Dies dient auch der Vermehrung von Regenwürmern, die den Boden auflockern und eine bessere Versickerung ermöglichen.
    Bei allgemeiner Brandgefahr sollte offenes Feuer im Garten oder in der Natur unbedingt vermieden werden.

Coronavirus: Das Trinkwasser ist sicher und geschützt

Eine Übertragung des Coronavirus erfolgt vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierten Flächen (Quelle: Robert-Koch-Institut). Bereits aus diesem Grund ist die Gefahr der Infizierung über das Trinkwasser sehr gering.

Das in der öffentlichen Trinkwasserversorgung seit Jahrzehnten eingeführte Multibarrieren-Prinzip stellt eine sichere Grundlage dar, um wasserbedingte Epidemien zu verhindern. Unter dem Multibarrieren-Prinzip versteht man ein mehrstufiges System zum Schutz des Trinkwassers bestehend aus dem Ressourcenschutz (Ausweisung von Wasserschutzgebieten u. a.), der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, die unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen sowie der fachgerechten Planung, Bau und Betrieb der Trinkwasserverteilung. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) kommt daher in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sind. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich." (Quelle: UBA)

FAQ Aktuelle Energiekrise

Gasversorgung

Ist die Gasversorgung sicher?

Aktuell: ja. Haushalte sind in Deutschland besonders geschützt. Auch im Fall eines Engpasses werden Sie weiter versorgt, wenn die Industrie bereits Einsparungen vornehmen muss. Das erklärte Ziel aller Akteure ist es, die in Deutschland etwa 19 Millionen an das Gasnetz angeschlossenen Haushalte ohne jede Unterbrechung zu versorgen.

In besonders extremen Situationen, beispielsweise wenn ein Gaslieferstopp und ein sehr langer und kalter Winter zusammenwirken, kann auch die Versorgung der Haushalte schwierig werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (hier immer kurz als Wirtschaftsministerium genannt), die Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber „THE“ und die Stadtwerke als Verteilnetzbetreiber arbeiten daran, dass diese Situation nicht eintritt.

Die Stadt Tuttlingen bereitet sich auf die möglicherweise drohenden Probleme bei der Gasversorgung vor und hat einen entsprechenden Krisenstab eingerichtet.

Wie hoch ist der Anteil von russischem Erdgas in Deutschland?

In der Europäischen Union ist Deutschland der größte Importeuer von Erdgas aus Russland. 2021 hat Deutschland aus Russland etwa 55 Prozent des hier verbrauchten Erdgases importiert, im Mai 2022 waren es noch etwa 30 Prozent. Das Wirtschaftsministerium strebt nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine an, bis zum Sommer 2024 den Anteil des russischen Gases am deutschen Gesamtverbrauch auf zehn Prozent zu reduzieren. 

Woher bezieht Deutschland sein Erdgas?

Neben den russischen Lieferungen bezieht Deutschland Erdgas auch aus Norwegen und den Niederlanden. Außerdem werden deutsche Energieunternehmen auch zunehmend verflüssigtes Erdgas (LNG) beziehen, aktuell noch über Anlande-Terminals im Ausland. Voraussichtlich Ende 2022 wird auch Deutschland an der Küste über mobile LNG-Terminals verfügen. Alle Import-Alternativen sind teurer als das russische Erdgas.  

Welche Rolle spielen die Gasspeicher in Deutschland?

Die meist unterirdischen Speicher haben grundsätzlich die Funktion, im Sommer überschüssige Importe aufzunehmen, um im Winter zusammen mit den Lieferungen aus dem Ausland die Gasversorgung zu sichern. Sie dienen als eine Art Puffer für den saisonal sehr unterschiedlichen Gasabsatz. In der Regel wird dann im Winter – je nach Temperatur und weiteren Liefe-rungen – das Gas in das Netz ausgespeichert. Ein neues im Frühjahr 2022 verabschiedetes Gasspeichergesetz soll nun dafür sorgen, dass die deutschen Speicher beispielsweise am 1. November mindestens zu 90 Prozent gefüllt sind. Theoretisch kann das Speichervolumen laut Bundesregierung Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen. Bis zur Energiekrise hat Deutschland jährlich etwa 1.000 Terawattstunden Erdgas verbraucht. In den Gasspeichern können maximal rund 256 Terawattstunden gespeichert werden. Der Gasverbrauch ist in den letzten Monaten stark rückläufig.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gasspeichergesetz-2029266

Wie haben die Stadtwerke für den Fall von Gas-Engpässen vorgesorgt?

Die Energiewirtschaft spricht dann von einer Gasmangellage. Es greift der Notfallplan Gas, der drei Stufen hat. Bereits am 30. März 2022 hat das Wirtschaftsministerium die Frühwarnstufe ausgerufen (Stufe 1), seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe. Die dritte Stufe ist die Notfallstufe. Die Frühwarn- und Alarmstufe werden vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, die Notfallstufe von der Bundesregierung durch eine Verordnung geregelt.   

Die konkreten Auswirkungen eines Liefer-Stopps von russischem Gas lassen sich nicht seriös prognostizieren. Gasmarkt-Experten sagen: Sehr wahrscheinlich würden sich diese großen Mengen in den nächsten Monaten nicht komplett durch andere Lieferungen kompensieren las-sen. Alle Akteure arbeiten daran, für diesen Fall vorbereitet zu sein, allen voran die Bundesnetzagentur mit einem eigens für die Sicherung der Gasversorgung eingerichteten Krisenstab.   

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehören private Haushalte zu den sogenannten geschützten Kunden. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise auch Krankenhäuser, Pflege-heime, kleine und mittelgroße Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden und Kraftwerke, die auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Diese Kunden müssen solange versorgt werden wie möglich. 

Wir bereiten uns seit Monaten auf diese Situation vor. Wir tauschen uns mit anderen Stadtwer-ken aus, haben Notfallpläne in der Schublade und bekommen Fachinformationen aus den sehr engagierten Energieverbänden. 

Weitere Informationen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssiche

Stromversorgung

Ist die Stromversorgung sicher?

Ja. Die Situation auf dem Strommarkt ist eine andere als auf dem Gasmarkt. Deutschland kann die Erzeugung von Strom aus Erdgas kompensieren. Voraussichtlich ab Juli werden – hoffentlich vorübergehend – verstärkt ältere Kohlekraftwerke in das Stromnetz einspeisen. Deutschland versorgt sich aus eigenem Tagebau mit Braunkohle und aus der ganzen Welt mit Steinkohle. Das Kohle- und Erdöl-Embargo gegen Russland bedroht die Versorgungssicherheit nicht.  

Warum steigt der Strompreis gerade so stark?

Dieser Effekt liegt aktuell in den Preisen für die Energieträger begründet. Wenn die Preise gerade für Erdgas sehr stark steigen, dann ziehen die Preise an den Großhandelsmärkten für Strom mit. In diesem Video werden die Zusammenhänge und Preisbestandteile in nur drei Minuten anschaulich erklärt: 
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strom-strompreis-energiekosten-1.5600730 

Wird der Strom teurer?

Mittelfristig wird auch der Strom leider teurer. Die seit September 2021 steigenden Großhan-delspreise kommen nach und nach auch bei den Haushalten an. Kurzfristig geben wir natürlich den Wegfall der EEG-Umlage an unsere Kunden weiter. Langfristig könnte mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Verdrängung von fossilen Energieträgern aus der Stromerzeugung der Strom auch wieder günstiger werden. Eine seriöse Prognose ist aber leider nicht möglich.

Weitere Fragen

Wann werden die Preise für Strom und Erdgas wieder sinken?

Eine seriöse Prognose ist nicht möglich. Viele Wissenschaftler und Branchenkenner gehen davon aus, dass uns hohe Energiepreise einige Jahre lang begleiten können. Ganz aktuell gibt es einige staatliche Entlastungspakete, welche die Preissteigerungen wenigstens eindämmen: 
- Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
- einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
- Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind
- weitere Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen

Für Unternehmen gibt es mehrere Programme, um die Liquidität zu sichern, Kostenzuschüsse sowie Eigen- und Hybridkapitalhilfen. 

Die Details zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung sind hier aufgelistet: 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html 

Was kann ich als Bürgerin und Bürger jetzt tun?

Sparen Sie ab heute den Verbrauch von fossilen Energieträgern ein. Jede eingesparte Kilowattstunde Erdgas macht Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen, entlastet Sie finanziell und hilft im Kampf gegen die Klimakrise. Ganz konkret können Sie im Winter die Raumtemperatur senken, Warmwasser in der Küche sparen, im Bad einen sparsamen Duschkopf einsetzen und den Wirkungsgrad von Heizkörpern erhöhen.  

Ausführliche Energiespar-Tipps finden Sie hier: 
https://www.energiewechsel.de 

Wie soll eine Energiewirtschaft mit 80 oder 100 % Erneuerbaren Energien (bzw. ohne Erdgas) funktionieren?

Dieses Szenario ist unsere Zukunft. Wir werden mit Strom heizen, mit Elektroautos fahren und wir werden Strom in großem Maßstab speichern können. Daneben werden wir Wasserstoff überall dort nutzen, wo wir Verbrenner nur schwer ersetzen können: im Flugverkehr oder in einigen wenigen Kraftwerken. Erdgas und andere fossile Energieträger werden wir weiterhin brauchen, dann aber als Rohstoff in der Industrie.

Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahrzehnten viel bewegen: In den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität gibt es viele Prozesse, die wir miteinander vernetzen und so Energie speichern oder einsparen können. Eine Welt mit sehr viel weniger Verbrennung von fossilen Energien ist hoffentlich sehr viel friedlicher. Denn Sonne, Wind und andere erneuerbare Energiequellen sind nicht knapp. In dieser Welt sind die Preise in der Energieversorgung sehr wahrscheinlich niedriger als heute.  

Profitieren Stadtwerke von den hohen Preisen für Strom und Erdgas?

Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen.

Kein Stadtwerk hat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.

Wie beschaffen die Stadtwerke Strom und Erdgas?

Den mit Abstand größten Teil beschaffen wir langfristig am sogenannten Terminmarkt. Wir kooperieren dafür mit vielen weiteren Stadtwerken in einer gemeinsamen Beschaffungsplattform.

Der Vorteil: Strom und Erdgas wird einige Jahre im Voraus beschafft. Mit dieser Strategie reduzieren wir die Risiken sehr stark: Kurzfristige Preisschwankungen schlagen so nicht direkt auf die Endverbraucher durch und es besteht nicht die Gefahr, zum „falschen“ Zeitpunkt die Mengen eingedeckt zu haben.

Trotzdem: Wenn die Preise an den Börsen explodieren, können wir als Versorger das nicht abfangen. Verbraucher müssen mit deutlichen Preissteigerungen rechnen.

FAQ - Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Warum sind die Strom- und Gaspreisbremsen notwendig?

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Das ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der Volkswirtschaft.

Wie funktioniert die Energiepreisbremse? Wer profitiert von der Peisbremse?

Die Energiepreisbremsen entlasten alle Strom-/Gaskundinnen und Strom-/Gaskunden mit sehr hohen Strom-/Gaspreisen. Sie sparen durch die Preisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen. Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom bzw. Gas einzusparen, weil die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt. Jede mehr oder weniger verbrauchte Kilowattstunde schlägt mit dem vollen hohen Preis aus dem Versorgungsvertrag zu Buche. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen profitieren also weiterhin stark, wenn sie Strom oder Gas einsparen.

Strom: 
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Ct/kWh. Niemand muss für diesen Anteil also mehr bezahlen. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Unsere Kunden mit einem Sondervertrag, z.B. im Tarif swtut Strom Eco, bezahlen weniger als 40 Ct/kWh und sind von der Preisbremse nicht betroffen. 

Gas:
Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von der Gas-Soforthilfe im Dezember profitiert haben, erhalten ab 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis ist für 80 % des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 Ct/kWh. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den höheren Arbeitspreis, der mit dem Versorger vertraglich vereinbar ist. 

Wie hoch ist die Entlastung?

Über die Höhe der Entlastung informieren wir Sie in einem Informationsschreiben per Post. Wenn Sie heute schon Ihre Entlastung ausrechen möchten, so nutzen Sie bitte unseren Online-Rechner.

Was gilt für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen?

Die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig. Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Deshalb soll für Netzentnahmestellen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und zeitvariablen Tarifen mit Hoch- und Niedertarif der Referenzpreis für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Die zusätzliche Entlastung soll bis spätestens 31.12.2023 ausgezahlt werden. Die entsprechende Anpassung im Strompreisbremsengesetz ist am 3. August 2023 in Kraft getreten.

Wie erhält man die Entlastung? Was muss ich jetzt tun?

Die Entlastung erfolgt über die Strom- und Gasversorger automatisch, also für unsere Kund:innen über uns, die Stadtwerke Tuttlingen GmbH. Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März 2023 durch die Energieversorger quasi eine monatliche Gutschrift. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Für die Monate Januar und Februar erhalten Verbraucher:innen die Entlastung rückwirkend.

Was ist der Unterschied zur Gas-Dezember-Soforthilfe?

Die sogenannte Dezember-Soforthilfe, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umgesetzt wird, stellt eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember dar. Hier entfällt zunächst der Dezember-Abschlag komplett. Davon profitieren kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei Erdgas nach einem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden oder die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio. kWh leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme verbrauchen, also zum Beispiel Haushalte und viele Handwerksbetriebe.

Von der Gas- und Wärmepreisbremse profitieren neben diesen Verbrauchergruppen außerdem größere und Großverbraucher. Sie werden bei Erdgas mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet und verbrauchen mehr als 1,5 Mio. kWh Gas oder Wärme im Jahr. Dazu gehören beispielsweise Industrieunternehmen. Außerdem greift die Preisbremse auch für zugelassene Krankenhäuser.

Lohnt es sich denn noch, Strom und Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden?

Eindeutig ja. Es lohnt sich trotz der Strompreisbremse Strom und trotz der Gaspreisbremse Gas einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Wenn die Kundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent oder 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Das gilt bis zu dem Punkt, an dem die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen überhaupt nichts mehr für ihren Strom/Gas bezahlen müssen. Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind ausgeschlossen. Heißt vereinfacht gesprochen: Bei Null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Strom-/Gasverbrauch bezahlt hat.

Welche Regeln gelten für Unternehmen mit einem großen Stromverbrauch?

Sie zahlen für 70 % Ihres Jahresverbrauchs3 einen netto4 Arbeitspreis von 13 Ct/kWh.

Für jede weitere Kilowattstunden, die Sie verbrauchen fällt der festgelegte Arbeitspreis Ihres Tarifs / Vertrags an.

Der Grundpreis ist von den Preisbremse ausgenommen.

Die Strompreisbremse gilt nur bei Tarifen / Verträgen, mit einem netto4 Arbeitspreis von mindestens 13 Ct/kWh.

Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie die Entlastung rückwirkend.

3 Bei Kund:innen mit einem Verbrauch zwischen 30.000 kWh/Jahr und 100.000 kWh/Jahr, basiert der Jahresverbrauch auf der aktuellen Prognose. Bei Lastgang gemessenen Kund:innen basiert der Jahresverbrauch auf den Messwerten des Kalenderjahres 2021.

4 zzgl. Netz- und Messentgelte, Konzession, Umlagen, Abgaben und Steuern

Unsere Zertifikate und Partner

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Transparenz und Glaubwürdigkeit sind für uns wichtige Werte der Unternehmensphilosophie. Daher lassen wir unseren Ökostrom regelmäßig vom TÜV NORD prüfen und zertifizieren. 

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Klimaneutral heizen können Sie mit unserem Ökogas. Es handelt sich um 100 % klimaneutrales Erdgas, nachweislich geprüft vom TÜV NORD. 

DIN EN ISO 20001 Siegel

Der verantwortungsvolle Umgang mit wertvollen Ressourcen gehört für uns zum Selbstverständnis. Aus diesem Grund betreiben wir ein ISO 50001:2018 zertifiziertes Energiemanagement. 

Nationale Klimaschutzinitiative Siegel

Unsere Beleuchtung haben wir auf LED-Lampen umgestellt. Die Energieeinsparung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt zertifiziert.