Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Stand: 15.06.2023

Die gestiegenen Energiepreise sind für alle Strom-, Gas- und Wärme-Verbraucher:innen eine enorme finanzielle Belastung. Die von der Bundesregierung eingeführten Energiepreisbremsen sollen daher unter anderem Haushalts- und kleine bis mittlere Gewerbekunden spürbar entlasten.

Privathaushalte und kleine bis mittlere Unternehmen

Das Wichtigste für unsere Kund:innen zusammengefasst

Sie zahlen für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (Strom: aktuelle Prognose; Gas/Wärme: Prognose September 2022 ) folgenden Arbeitspreis (brutto):

    • 40 Ct/kWh für Strom1
    • 12 Ct/kWh für Gas2
    • 9,5 Ct/kWh für Wärme2

Für jede weitere Kilowattstunden, die Sie verbrauchen fällt der festgelegte Arbeitspreis Ihres Tarifs an.

Der Grundpreis ist von den Preisbremsen ausgenommen.

Die Preisbremsen gelten nur bei Tarifen, mit einem brutto Arbeitspreis von mindestens 40 Ct/kWh (Strom), 12 Ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 Ct/kWh (Wärme). Diese Preisbremsen gelten für Privathaushalte und kleine bis mittlere Unternehmen und werden ab März 2023 umgesetzt. 

Die Entlastung erhalten Sie in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2023.

1 Gilt für Kund:innen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh
2 Gilt für Kund:innen mit einem Verbrauch bis 1,5 Mio. kWh

Fragen zur Rechnung

Haben Sie Fragen zu einer Rechnung, in der die Preisbremse aufgeführt ist? Unser Online-Rechnungserklärer erläutert die einzelnen Positionen im Detail.

Beispielrechnung zur Strompreisbremse

Kosten ohne Strompreisbremse 290 kWh * 46,88 Ct/kWh 136 €/Monat
80 % des Stromverbrauchs 290 kWh * 0,8 232 kWh/Monat
Differenzpreis  46,88 Ct/kWh - 40,00 Ct/kWh 6,88 Ct/kWh
Entlastungsbetrag 6,88 Ct/kWh * 232 kWh 16 €/Monat
Kosten mit Strompreisbremse 93 €/Monat + 27 €/Monat 120 €/Monat

+ Grundpreis Ihres Tarifs

Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen wie sich die Entlastung der Preisbremse auf Ihre monatlichen Stromkosten auswirkt. (Die Rechnung kann analog für Gas bzw. Wärme angewandt werden)

Wir nehmen an, ein 4 Personen Haushalt verbraucht im Jahr 3.480 kWh. Das sind 290 kWh im Monat zu einem brutto Arbeitspreis von 46,88 Ct/kWh.

Ohne die Strompreisbremse würden für diesen Haushalt 136 Euro im Monat anfallen. Der Entlastungsbetrag liegt bei rund 16 Euro. Damit beträgt der, durch die Deckelung reduzierte, Abschlag 120 €/Monat.

Berechnen Sie Ihren persönlichen Entlastungsbetrag

mit Hilfe des Strom- und Gaspreisbremsenrechners des BDEW

RECHNER DES BDEW EINFÜGEN

Energie sparen lohnt sich jetzt doppelt!

Trotz der Strom- und Gaspreisbremse bleiben die Energiepreise und die damit verbundene Kostenbelastung hoch. Durch die Systematik der Preisbremsen lohnt sich Energiesparen doppelt. Zum Einen bezahlen Sie für alles, was Sie über 80 % verbrauchen, den Tarifpreis und zum Anderen bleibt der Entlastungsbetrag in jedem Fall gleich hoch. Auch wenn Sie bspw. nur 60 % Energie tatsächlich verbrauchen, Sie erhalten den prognostizierten Entlastungsbetrag der 80 % (mehr Infos dazu siehe FAQs). 

Daher empfehlen wir Ihnen, weiterhin Strom und Gas zu sparen. Tipps und interessante Informationen zum Energiesparen finden Sie hier.

Kundeninformation

29.03.2023

Liebe Kund:innen der Stadtwerke Tuttlingen GmbH,

Sie erhalten in diesen Tagen ein Informationsschreiben über den individuellen Entlastungsbetrag durch die Energiepreisbremsen. Sie müssen nicht aktiv werden. Wir kümmern uns darum, dass Sie so schnell wie möglich Ihre Entlastung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Falls Sie noch kein Schreiben erhalten haben, so ist dies entweder noch per Post unterwegs oder Sie erhalten ggfs. gar kein Schreiben, da Ihr Tarifpreis unterhalb der Preisbremse liegt (z.B. liegen die Tarife Eco oder XL teilweise unterhalb 40 Ct/kWh).

Um für Sie eine Entlastung angesichts der hohen Energiepreise sicherzustellen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen (§ 4 Abs. 4 EWPBG). Der Beschluss gilt seit Januar 2023 und wird ab März 2023 umgesetzt. 

Die Entlastung der beschriebenen Preisbremsen gilt für Privathaushalte und kleine Unternehmen. Für Unternehmen mit registrierter Leistungsmessung oder einem hohem Energieverbrauch (> 30.000 kWh Strom bzw. >1,5 Mio. kWh Gas/Wärme pro Jahr) gelten andere Regelungen (s.u.). 

Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Referenzpreis beträgt 40 Ct/kWh für Strom, 12 Ct/kWh für Gas bzw. 9,5 Ct/kWh für Wärme. Für jede weitere Kilowattstunde, die Sie verbrauchen fällt der Arbeitspreis Ihres Tarifs an.

Die Entlastung erhalten Sie in voller Höhe rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Dauer der Strom- und Gaspreisbremse ist vorerst auf ein Jahr (bis Ende 2023) begrenzt. Jedoch kann sie von der Bundesregierung bis 30. April 2024 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen durch Mittel des Bundes.

Warum sind die Strom- und Gaspreisbremsen notwendig?

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Das ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der Volkswirtschaft.

Wie funktioniert die Energiepreisbremse? Wer profitiert von der Peisbremse?

Die Energiepreisbremsen entlasten alle Strom-/Gaskundinnen und Strom-/Gaskunden mit sehr hohen Strom-/Gaspreisen. Sie sparen durch die Preisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen. Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom bzw. Gas einzusparen, weil die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt. Jede mehr oder weniger verbrauchte Kilowattstunde schlägt mit dem vollen hohen Preis aus dem Versorgungsvertrag zu Buche. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen profitieren also weiterhin stark, wenn sie Strom oder Gas einsparen.

Strom: 
Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Ct/kWh. Niemand muss für diesen Anteil also mehr bezahlen. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Unsere Kunden mit einem Sondervertrag, z.B. im Tarif swtut Strom Eco, bezahlen weniger als 40 Ct/kWh und sind von der Preisbremse nicht betroffen. 

Gas:
Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von der Gas-Soforthilfe im Dezember profitiert haben, erhalten ab 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis ist für 80 % des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 Ct/kWh. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den höheren Arbeitspreis, der mit dem Versorger vertraglich vereinbar ist. 

Wie hoch ist die Entlastung?

Über die Höhe der Entlastung informieren wir Sie in einem Informationsschreiben per Post. Wenn Sie heute schon Ihre Entlastung ausrechen möchten, so nutzen Sie bitte unseren Online-Rechner.

Was gilt für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen?

Die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig. Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Deshalb soll für Netzentnahmestellen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und zeitvariablen Tarifen mit Hoch- und Niedertarif der Referenzpreis für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Die zusätzliche Entlastung soll bis spätestens 31.12.2023 ausgezahlt werden. Die entsprechende Anpassung im Strompreisbremsengesetz ist am 3. August 2023 in Kraft getreten.

Wie erhält man die Entlastung? Was muss ich jetzt tun?

Die Entlastung erfolgt über die Strom- und Gasversorger automatisch, also für unsere Kund:innen über uns, die Stadtwerke Tuttlingen GmbH. Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März 2023 durch die Energieversorger quasi eine monatliche Gutschrift. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder ähnliches gestellt werden. Für die Monate Januar und Februar erhalten Verbraucher:innen die Entlastung rückwirkend.

Was ist der Unterschied zur Gas-Dezember-Soforthilfe?

Die sogenannte Dezember-Soforthilfe, die mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umgesetzt wird, stellt eine einmalige Entlastung für den Monat Dezember dar. Hier entfällt zunächst der Dezember-Abschlag komplett. Davon profitieren kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei Erdgas nach einem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden oder die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio. kWh leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme verbrauchen, also zum Beispiel Haushalte und viele Handwerksbetriebe.

Von der Gas- und Wärmepreisbremse profitieren neben diesen Verbrauchergruppen außerdem größere und Großverbraucher. Sie werden bei Erdgas mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet und verbrauchen mehr als 1,5 Mio. kWh Gas oder Wärme im Jahr. Dazu gehören beispielsweise Industrieunternehmen. Außerdem greift die Preisbremse auch für zugelassene Krankenhäuser.

Lohnt es sich denn noch, Strom und Gas zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden?

Eindeutig ja. Es lohnt sich trotz der Strompreisbremse Strom und trotz der Gaspreisbremse Gas einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Wenn die Kundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent oder 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Das gilt bis zu dem Punkt, an dem die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen überhaupt nichts mehr für ihren Strom/Gas bezahlen müssen. Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind ausgeschlossen. Heißt vereinfacht gesprochen: Bei Null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Strom-/Gasverbrauch bezahlt hat.

Welche Regeln gelten für Unternehmen mit einem großen Stromverbrauch?

Sie zahlen für 70 % Ihres Jahresverbrauchs3 einen netto4 Arbeitspreis von 13 Ct/kWh.

Für jede weitere Kilowattstunden, die Sie verbrauchen fällt der festgelegte Arbeitspreis Ihres Tarifs / Vertrags an.

Der Grundpreis ist von den Preisbremse ausgenommen.

Die Strompreisbremse gilt nur bei Tarifen / Verträgen, mit einem netto4 Arbeitspreis von mindestens 13 Ct/kWh.

Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie die Entlastung rückwirkend.

3 Bei Kund:innen mit einem Verbrauch zwischen 30.000 kWh/Jahr und 100.000 kWh/Jahr, basiert der Jahresverbrauch auf der aktuellen Prognose. Bei Lastgang gemessenen Kund:innen basiert der Jahresverbrauch auf den Messwerten des Kalenderjahres 2021.

4 zzgl. Netz- und Messentgelte, Konzession, Umlagen, Abgaben und Steuern

Noch Fragen?

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ der Bundesregierung (PDF)

Unsere Zertifikate und Partner

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Transparenz und Glaubwürdigkeit sind für uns wichtige Werte der Unternehmensphilosophie. Daher lassen wir unseren Ökostrom regelmäßig vom TÜV NORD prüfen und zertifizieren. 

Geprüfter Ökostrom - TÜV NORD SIEGEL

Klimaneutral heizen können Sie mit unserem Ökogas. Es handelt sich um 100 % klimaneutrales Erdgas, nachweislich geprüft vom TÜV NORD. 

DIN EN ISO 20001 Siegel

Der verantwortungsvolle Umgang mit wertvollen Ressourcen gehört für uns zum Selbstverständnis. Aus diesem Grund betreiben wir ein ISO 50001:2018 zertifiziertes Energiemanagement. 

Nationale Klimaschutzinitiative Siegel

Unsere Beleuchtung haben wir auf LED-Lampen umgestellt. Die Energieeinsparung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt zertifiziert.